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Dritter Teil.
gesichert worden war. Da beide Teile bei ihrer gegenteiligen Meinung
beharrten, so blieb es dabei, daß kein magdeburgisch Salz die Elbe
herunter und kein Lüneburger heraufgelassen wurde.
Dagegen griff nun Preußen auf einem anderen Wege mit seinem
Salz nach Westen hinüber, nämlich auf dem allerdings gewaltigen
Umwege über Stettin nach Ostfriesland. Es gelang ihm in Emden
Eingang zu verschaffen, obwohl die Lüneburger im Preise bis auf
31 Rtl. die Last herabgingen. Ein Königlicher Salzfaklor wurde 1727
in Ostfriesland angestellt, und seit 1728 begann eine regelmäßige
Frachtschiffahrt zwischen Emden und Stettin mit allerhand Waren hin
und Salz zurück.) Der Emdener Unternehmer hatte sich zusichern
lassen, daß Lingen und Tecklenburg ausschließlich mit diesem Salz
versehen werden sollten, so daß auch diese kleinen Ländchen nun dem
Königlichen Monopol unterworfen wurden.?)
Die Königlichen Salzquellen waren so ergiebig, daß man schon
von vornherein an Vermehrung des Absatzes auch nach außerhalb denken
mußte. Görne berechnete 1714,8) daß von den in Halle und Schöne—⸗
beck gewonnenen 7000 Last nur 3500 im Inlande untergebracht wurden,
das übrige aber ins Ausland abgesetzt werden müsse. Hier hatte man
bisher zwei Absatzgebiete, Schlesien und Franken. Obwohl Schlesien
zur Zeit viel mehr aufnahm und sogar einen festen Kontrakt auf
Lieferung von jährlich 1000 Last hallisch Salz geschlossen hatte,
riet Görne doch dringend, vornehmlich an Ausdehnung des fränkischen
Handels zu denken, denn Schlesien entnehme nur notgedrungen so viel,
weil der Bezug von Krakau und Stettin aus unbekannten Gründen
stockte, und werde sich, wenn es nur irgend könne, von dem Kontralt
osmachen. Tatsächlich ist der Jahresabsatz nach Franken von 1716-19
von 300 auf 1100 Last gesteigert worden, hat also den schlesischen
schon übertroffen; er kam 1722 auf 1200 Last, hat allerdings im
Durchschnitt 1771 —31 nur 1003, 1732 —37 11331/,, 1736-88
) Die Salzfracht Stettin-Emden hat Obersalzfaktor Valenkampf 165. Ottober
1736 zu 8 Rtl. je Vast an holländische Schiffer verdungen. Die Stettiner Schiffer
hatten 9 Ril. gefordert und klagten nun heftig über die Bevorzugung der Fremden
Stettin, Salzs. Hp. 55).
2) Ebda.
3) Promemoria, Berlin 28. Juni 1714 (R. 532 n. 160 8).