148
Dritter Teil.
Da auch das Lüneburger Salz nicht elbaufwärts passiert wurde,
war man nach dieser Seite gegen Mitbewerb gesichert. Immerhin
kam es zu scharfen Auseinandersetzungen, als Preußen eine Salzladung
für Sachsen in Lenzen anhalten ließ; doch hat dieser Staat bald
danach im Handelsvertrage von 1728 stillschweigend auf den Bezug
von Boy- und Lüneburger Salz verzichtet. Um dieselbe Zeit wurden
mit dem Kaiser Verhandlungen gepflogen, die endlich dahin gediehen,
daß diesem jährlich 200 Last Boysalz von Stettin die Oder hinauf,
und zwar zollfrei, passiert wurden, gegen die Verpflichtung, vom
magdeburgischen Regalsalz wieder jährlich 1000 Last für Schlesien zu
nehmen.i) Das war die zweite Ausnahme vom Boysalzverbot —
neben der 1724 Königsberg für den polnischen Handel zugestandenen —
die pommersche Kammer wurde dafür verantwortlich gemacht, daß nicht
mehr Salz ins Land komme oder daß gar etwas darin debitiert werde.
Es sollte insonderheit bei der Wracke und Höhung des Herings genau
acht gegeben werden, daß nicht etwa unter den Heringstonnen einige
mit Boysalz gefüllte durchschlichen.) Dagegen wurde es untersagt,
dem Amte Neusalz wegen Lieferung und Abholung des Boysalzes in
Stettin sonstige Schwierigkeiten zu machen.3)
Eine ganz geringfügige Durchfuhr von Seesalz durch preußisches
Gebiet wurde aus besonderen Gründen noch zugelassen. Die Adligen in
Westpreußen ließen, obwohl auch in Polen das Monopol des inländischen
Salzes streng gehandhabt wurde, ihr Salz von Danzig durch Wagen
abholen, und diese fuhren nach dem Bezirk Deutsch-Krone ein Stück
durch einen pommerschen Landzipfel über Ratzebuhr oder Flederborn.)
Da ein Verbot nur den dortigen Zöllen Einnahmen entzogen und die
Polen zu Revressalien gereizt hätte, und da diese sich nie hätten nötigen
) Conimercientraktat von 1727. Bei 1200 Last Hallisch wurden 26 Last
Boy zugestanden, doch kam das nicht vor.
2) Reskript vom 27. Mai 1727 (Stettin, Lizents., Vorp. 42). Unterm
14. August bemerkte der König wieder eigenhändig: „Die Pom. Kr. und Dom.
Kamer soll wohll darauf acht haben / das von die 200 Last nit in meinem Lande
was davon debitieret werde, auch das auch nit mehr hereiner vassieret als die
200 Vast.“
) A. S. B. 25. April 1739 (Ebda.).
) Es passierten im Rechnungsjahre 1722,23 hier 1666 Tonnen Danziger
Salz, Zoll je ? Gr. — 431,, Ilr.