Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

150 
Dritter Teil. 
Schlesien Lausitz.. 1100 
Franken..1100 
Polen (Faktorei Hochzeit). 450 
Mecklenburg.... 380 
245 
90 
60 
281)74 
d— 541 
385 
645 
)* 
Ausland: 3030 Inland: 2270 
Über das Schönebecker Salz sind leider keine Zahlen bekannt. 
Das Hallesche Salz stieß bei seinem Vordringen in Preußen, 
wie auch schon in Schlesien und Sachsen, auf den gefährlichen und 
viel ansehnlicheren Gegner aus Polen. Obwohl das polnische Stein⸗ 
salz vor anderen mit Vorzügen gesegnet war, die Weichsel mit ihren 
Nebenflüssen den bequemsten und besten Weg für einen weiten Absatz 
bot, hat die geringe wirtschaftliche Energie der Polen ihm bei weitem 
nicht die verdiente Verbreitung verschafft. Es wurde noch nicht ein⸗ 
mal im ganzen Gebiet der Weichsel benutzt, da Danzig und Thorn 
trotz aller Gegenbemühungen an der überseeischen Versorgung West⸗ 
preußens festhielten und es auch nicht seewärts durchpassieren ließen; 
ostwärts kam es zu Wasser nur bis Brest-Litowsk, Landtransport 
wurde nur auf kleinere Strecken hin versucht, schon wegen der schlechten 
Wege. Nach Oberschlesien und Ungarn wurde einiges ausgeführt, 
aber Litauen wurde nur zum kleinen Teil damit versorgt. Ein Salz⸗ 
monopol bestand nur für das Gebiet der Krone Polen; hier war 
schon 1510 die Einfuhr fremden Salzes verboten, und der Adel fügte 
sich, weil er das Salz zur eigenen Konsumtion unentgeltlich erhiel 
In Litauen aber und Westpreußen scheiterten alle Bemühungen, die 
Stände zur Abnahme des polnischen Salzes zu bewegen. 
Den Litauern war nicht nur der Transport zu weit und teuer— 
sondern das Salz bildete einen wichtigen Teil ihres Handels mit den 
Seestädten, sie tauschten es gegen ihre Produkte ein, während sie mit 
Polen keinen Austausch halten und um bares Geld hätten kaufen 
müssen. 
Unter den sächsischen Königen erst zeigte man sich regsamer, man 
oersuchte das Salzmonopol auf das ganze Reich auszudehnen und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.