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Erster Teil.
Kommissariatsbehörden und sind wesentlich unter dem Einfluß der
letzteren abgefaßt, d. h. in merkantilistischem Sinne. Enge Finanz—
rücksichten treten mehr zurück, dagegen wird ein mäßiger Manufaktur—
schutz in die neuen Tarife aufgenommen. So bedeuten die 1724
herausgegebenen Zollrollen für die Neumark und für Ostpreußen
einen entscheidenden Fortschritt im Zollwesen. Allerdings — das
sei von vornhecein betont — wurde auf dieser Bahn nicht weiter—
geschritten: auch diese Zolltarife blieben unverändert bis ans Ende
des alten Regimes und der weitere Manufakturschutz wurde lediglich
mit der Akzise durchgeführt.
3. Neuordnung des neumärkischen Zollwesens.
Ganz im Unterschiede von der Kurmark sind wir über die
Zollveränderungen in der Neumark wie in Pommern durch er—
haltene Akten genau unterrichtet; und wir erkennen, daß hier ebenso
wie im 17. Jahrh. sehr große Mängel und Mißstände in der
Verwaltung solche dringend erforderlich gemacht haben.
Die Küstriner Kammer bekümmerte sich immer wenig um das
Zollwesen und überließ es ganz der Aufsicht des mit der Einnahme
betrauten Beamten, des Landrentmeisters. Diese war aber auch so
ungenügend, daß, wohl um 1713, ein besonderer Beamter, der
Kriegskommissar Frauendorf, mit der Oberinspektion des Zollwesens
betraut wurde; er erhielt untern 6. März 1714 eine Instruktion
vom General-Finanzdirektorium,“) wie die dortige Zollverwaltung
geregelter nach kurmärkischem Fuße einzurichten sei. Aber noch
zwei Jahre nachher war eine durchgehende Aufsicht nicht hergestellt,
der inzwischen verssorbene Landrentmeister Mencelius hatte die vor—
nehmsten Zölle Küstrin, Krossen, Frankfurt, Drossen unter seiner
Inspektion behalten und hier weder selbst revidiert noch Frauendorf
die Register abnehmen lassen. Eine Untersuchung des Küstriner
Zollwesens 17168) zeigte, daß hier unter den Augen der
Kammer die übelsten Zustände herrschten. Das Versonal war
Vgl. Bd. J, S. 55.
2) Gen.Dir. Pommern Zolls. Nr. 1. (Abschr. ggez. Kameke, Creutz.
Krautt.)
3) Bericht (des Geh. Staatsrats v. Massow) ohne Unterschrift und Datum
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