Das polnische Salz.
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möglichst auch einen großen Absatz nach auswärts zu eröffnen. Der Kron⸗
schatzmeisser soll 1718 Danzig und Elbing mit militärischer Exekution
bedroht haben, um sie zur Annahme des polnischen Salzes zu zwingen;
diese wehrten sich mit weitläufigen Rechtsdeduktionen und wirksamer
wohl mit Bestechung dagegen. Um Litauen und Rußland zu ver—
sorgen, plante man, was viel später verwirklicht wurde, den Bug und
Pripet, Narew und Njemen durch Kanäle zu verbinden. An Preußen
erging das Angebot, das polnische Salz auf der Weichsel nach Marien—
werder zu liefern, so daß Ostpreußen viel wohlfeiler damit als mit dem
Seesalz versorgt werden könnte. Dafür wollte man nicht einmal bares
Geld, sondern Hallesches Salz für Sachsen beziehen. Das so günstig
erscheinende Anerbieten wurde dennoch abgelehnt, weil so das preußische
Tommercium ruiniert und die Handlung mit den Westländern gestört
verden würde, weil auf der polnischen Nation Versprechungen und
ẽngagements nicht viel zu bauen sei, die kleinste Unruhe in Polen
die Salzlieferung in Konfusion bringen könne, und weil die Succession
des sächsischen Hauses und somit der vorgeschlagene Tausch nicht sicher
eic) Polen hat zugleich mit sterreich lange, doch auch vergeblich,
darum verhandelt, ganz Schlesien oder wenigstens Sachsen auf dem
Dderwege mit Krakauer Salz zu überführen.
In Preußen wandte man diesen Plänen 1720 besorgte Auf—
nerhsamkeit zu.) Allerdings bei dem polnischen Mangel an Tatkraft
ohne Grund, doch erhoben sich Schwierigkeiten in anderer Richtung.
Im Mai und Juni 1722 begann man von Königsberg aus das
preußische sogenannte Oberland, das bisher vornehmlich von Elbing sein
Salz erhalten hatte, mit Halleschem Salz zu versorgen; es wurden über
klbing und den Drausensee nach und nach 66 Last nach dem Amte
dolstädt geschifft. Der Magistrat von Elbing erhob Einspruch gegen
die neue Durchfuhr, er allein hätte sie jedoch nicht hindern können,
venn micht der polnische Hof ausdrücklich befohlen hätte, nichts mehr
durchzulassen. Der preußische Hof machte entrüstet dagegen geltend, 8)
) Bericht des Gesandten v Kunheim, Warschau 17. März 1719 (Kbg. 1110).
) Restripte an die preußische Regierung, darauf fleißig acht zu geben,
13. August und 22. Okt. 1720 (R. 7 m. 6). Entlprechend an den Gesandien
v. Schwerin in Warschau.
Berlin 16. Juni 1722, an den Magistrat von Elbing und den König
in Polen (R.7, n. 6py.
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