Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Streit mit Elbing. 
453 
gehen; ) die Folge war aber, daß Salzschiffe sich nach Danzig wendeten, 
und der Zoll verloren ging. Auch hieß es bald, Elbing fände seine 
Rechnung noch besser dabei, das Boysalz von Danzig als über Pillau 
tkommen zu lassen. Dann wurde auch den Polen, die Boysalz von 
Elbing holten, die Durchfuhr verboten,“ und endlich der im Elbinger 
Territorium befehligende Obrist v. Buddenbrock angewiesen, der Stadt 
mzukündigen, daß er kein Salz auf dem Kanal von Danzig passieren 
assen und, was dann noch komme, konfiszieren werde; daher wurden 
im Juli 1724 6 Salzschiffe vor Elbing angehalten und zurückgewiesen.?) 
Es mußte nun die Stadt Elbing ihr Salz von Danzig über 
Land beziehen, aber auch das Hallesche Salz mußte auf Wagen ins 
ODberland gebracht werden, und zwar auf großen Umwegen, da der 
Wojwode von Kulm die Durchfuhr durch das Elbingsche Territorium 
berwehrte. Die Mehrkosten waren so bedeutend (16 Rtl. pro Last), 
daß fast der ganze Profit dahinfiel; der Stadt wurde gedroht, man 
verde wegen der durch ihre Widersetzlichkeit verursachten Kosten seinerzeit 
Abrechnung mit ihr halten, und es wurde ihr die Erhebung der Kopf— 
gelder im Territorium verwehrt. Einen Vorschlag, die Einkünfte der 
Stadt aus dem Territorium überhaupt zu sperren, wagte der König 
edoch mit Rücksicht auf den polnischen Reichstag nicht auszuführen.) 
Man versuchte auch auf gütliche Weise durchzukommen, ließ der Stadt 
vorschlagen,) das Königliche Salz selbst in Kommission zu nehmen 
und mit kleinem Gewinn ins Oberland zu debitieren; aber während 
die Bürgerschaft gern dazu bereit war, hat es der Magistrat beim 
oolnischen Senat hintertrieben. 
da er begann nun wieder einen Stapelzwang geltend zu machen, 
der, selbst wenn er begründet war, jedenfalls nicht der bisherigen 
Ubung entsprach. Ein Kaufmann von Preußisch-Holland wurde ge—⸗ 
)) Befehle v. 15. und 31. August 1723 an Obrist v. Winterfeldt, Kommandant 
Pillau R.7 n. 6 b). 
*30. Oktober 1723. 
) Das eutsprach nicht ganz der Anweisung des Königs auf dem Immediat- 
lericht vom 8. Februar 1724, „Ordre an Buddenbrock, soll wenn das Boy Saltz 
haßiret eonfisciren und es durch Reuter in Wasser werffen laßen F. W. stricto 
drs es tomme daraus was es wolle, Ich werde mir mainteniron F. W.“ 
) April und Oktober 1730. 
PNovember 1729.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.