Streit mit Elbing.
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gehen; ) die Folge war aber, daß Salzschiffe sich nach Danzig wendeten,
und der Zoll verloren ging. Auch hieß es bald, Elbing fände seine
Rechnung noch besser dabei, das Boysalz von Danzig als über Pillau
tkommen zu lassen. Dann wurde auch den Polen, die Boysalz von
Elbing holten, die Durchfuhr verboten,“ und endlich der im Elbinger
Territorium befehligende Obrist v. Buddenbrock angewiesen, der Stadt
mzukündigen, daß er kein Salz auf dem Kanal von Danzig passieren
assen und, was dann noch komme, konfiszieren werde; daher wurden
im Juli 1724 6 Salzschiffe vor Elbing angehalten und zurückgewiesen.?)
Es mußte nun die Stadt Elbing ihr Salz von Danzig über
Land beziehen, aber auch das Hallesche Salz mußte auf Wagen ins
ODberland gebracht werden, und zwar auf großen Umwegen, da der
Wojwode von Kulm die Durchfuhr durch das Elbingsche Territorium
berwehrte. Die Mehrkosten waren so bedeutend (16 Rtl. pro Last),
daß fast der ganze Profit dahinfiel; der Stadt wurde gedroht, man
verde wegen der durch ihre Widersetzlichkeit verursachten Kosten seinerzeit
Abrechnung mit ihr halten, und es wurde ihr die Erhebung der Kopf—
gelder im Territorium verwehrt. Einen Vorschlag, die Einkünfte der
Stadt aus dem Territorium überhaupt zu sperren, wagte der König
edoch mit Rücksicht auf den polnischen Reichstag nicht auszuführen.)
Man versuchte auch auf gütliche Weise durchzukommen, ließ der Stadt
vorschlagen,) das Königliche Salz selbst in Kommission zu nehmen
und mit kleinem Gewinn ins Oberland zu debitieren; aber während
die Bürgerschaft gern dazu bereit war, hat es der Magistrat beim
oolnischen Senat hintertrieben.
da er begann nun wieder einen Stapelzwang geltend zu machen,
der, selbst wenn er begründet war, jedenfalls nicht der bisherigen
Ubung entsprach. Ein Kaufmann von Preußisch-Holland wurde ge—⸗
)) Befehle v. 15. und 31. August 1723 an Obrist v. Winterfeldt, Kommandant
Pillau R.7 n. 6 b).
*30. Oktober 1723.
) Das eutsprach nicht ganz der Anweisung des Königs auf dem Immediat-
lericht vom 8. Februar 1724, „Ordre an Buddenbrock, soll wenn das Boy Saltz
haßiret eonfisciren und es durch Reuter in Wasser werffen laßen F. W. stricto
drs es tomme daraus was es wolle, Ich werde mir mainteniron F. W.“
) April und Oktober 1730.
PNovember 1729.