Preußen und die Nachbarstaaten. 463
Hrenze hatte Preußen mit Polen gemeinsam, nämlich die ganze Ost—
grenze von Züllichau bis Lauenburg, und Ostpreußen war ganz von
polnischen Gebiet umgeben. Zwischen Sachsen und Polen schob sich
uur ein Stück Schlesien mit Grünberg und Schwiebus hinein und trennte
zugleihh mit Krossen die beiden durch Personalunion verbundenen
Staaten.
Es war Preußens Glück, daß eine sächsisch-polnische Einheits—
nonarchie nicht verwirklicht wurde, daß die Verbindung dieser seiner
— DDVD
wurde und unbedeutend blieb, und daß Polen in seinem energielosem
Zustande verharrte. Ein Polen, das etwa die Bahnen des damaligen
sfußland eingeschlagen hätte, wäre für Preußens Aufsstieg die schwerste
Gefahr geworden. So aber konnte sich Preußen einen bequemeren
Nachbarn nicht wünschen.
Im Gegensatz dazu war der nächstwichtige Nachbarstaat, Sachsen,
virtschaftlich und zumal in seinen gewerblichen Verhältnissen den ost—
elbischen Gebieten Preußens weit voraus und sah sich nun durch die
borwärtsdrängende Finanz- und Wirtschaftspolitik dieses Staates in
eder Hinsicht aufs empfindlichste berührt.
1. Zwistigkeiten mit Sachsen.
Das Verhältnis mit Sachsen blieb zunächst, wie es seit langem
var:i) voll von verhaltener Mißgunst und Mißtrauen und ohne jeden
zjuten Willen, sich auch in kleinen Stücken entgegenzukommen. Ver—
andlungen des Geheimen Kammerrats v. Berchem in Dresden im
IUpril 1711, vor allem über Salzangelegenheiten, waren ohne Ergebnis
ibgebrochen worden; 1712 war der sächsische Kammerpräsident Graf
doewendal in Berlin und schlug eine Konferenz in Halle vor. Er
ließ durch den Gesandten v. Manteuffel im Januar 1713 Präliminar-
aunkte über die vorzunehmenden Verhandlungen überreichen, sie wurden
ber von dem preußischen Kammerpräsidenten v. Kameke — erst
duni — so ablehnend beantwortet, daß die Konferenz nicht zustande
am.) Sachsen, beunruhigt durch den preußischen Salzhandel besonders
aach Franken, stellte Forderungen. die abgewiesen werden mußten: daß
Val. Band J, S. 756 ff.
) Dresden Hauptstaatsaichiv loc. 2964, Vol. II.