Beiderseitige Feindseligkeiten. 469
keiten berichtet: auf ein Faß sächsisches Bier wurde im Magdeburgischen
112, Tlir. Akzise gelegt, in Brandenburg die Einfuhr von Branni⸗
wein, Kupfer und Kupferschmiedewaren aus Sachsen verboten, sächsischen
hutmachern und Schustern das Feilhalten ihrer Waren auf branden—
urgischen Jahrmärkten verwehrt.) Auch hierauf muß Sachsen ent⸗
prechend geantwortet haben, der Impost auf Bier wurde jedenfalls
ehöht.
Es war somit im Sommer 1719 eine Art Kriegszustand ein⸗
getreten indem man in Sachsen jede unbequeme Maßnahme Preußens
nit einem Gegenschlag beantwortete. In Preußen aber hatte man mit
den Schutzmaßregeln für die einheimischen Gewerbe eine Herausforderung
des Nachbarlandes nicht beabsichtigt und begann nun Verhandlungen,
um einen modus vivendi zu treffen. Der Gesandte Frhr. v. Posadowsky
wurde beauftragt,) die preußischen Beschwerden zu überreichen ‚und
den dortigen Standpunkt klarzulegen. In Brandenburg sei, weil die
»isherigen Verbote betr. Bündelwolle nicht ausreichten, April 1718
ille Wollausfuhr auf 18 Monate verboten worden; da nun Sachsen
und auch Schlesien die Wollausfuhr für immer verboten hätten, habe
man 20. März 1719 ein ähnliches Verbot, doch nur für die Kurmark
elassen. Dagegen gehe aus Magdeburg, Halberstadt, Minden und
Rhavensberg noch jetzt sehr viel Wolle nach Sachsen, aus Quedlinburg
allen seien vom April 1718 bis September 1719 48357 Stein
nagdeburgisch· halberstädtischer Wolle dahin ausgeführt worden. Der
hohe Tarif, den man zugunsten der Fabriken auf fremde Wollwaren
Jelegt, und den auch nur der Käufer, nicht der sächsische Verkäufer, zu
entrichten habe, sei nur in der Kurmark und in Pommern eingeführt; in den
inderen Provinzen, wohin die sächsischen Fabrikate meist debitiert würden,ẽ)
eien sie mit 21, —4, in Preußen mit 1504, belegt.) Dagegen habe
) Verordnung vom 16. August und Bericht vom 24. Oktober 1719
Ddresden loc. 7224).
J ) Instruktivn o. D. [(Ende 1719] (Gen.-Dir. Kurmark Tit. 212, Com. mit
Sachsen, Nr. 2, D.
3) 1799 wurden in die magdeburg⸗halberstädter Städte sür 64097 Rtl. sächsische
VWollwaren gebracht.
) Nach Angabe der preußischen Abgesandten (19. Februar 1720) ist das
nin fremde Tuche zu tragen, so wenig zur Observanz gekommen wie ein Impost
on 3 Tir. auf jedes Stück sächfisch Tuch,