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Vierter Teil.
Denn man hatte sich in Sachsen mit den Verhältnissen abgesunden,
bezog schon statt preußischer Wolle böhmische und andere!) und ver—
langte entweder völlige Wandlung — Beseitigung aller preußischen Pro—
tektionsmaßregeln, Wiederherstellung der Akzise auf den Stand von
1685 bzw. 1707 — oder wollte sonst leber auf nichts Neues eingehen.
Daher blieben die partiellen preußischen Zugeständnisse wirkungslos.
Diese gingen auf die Berichte Happes hin verhältnismäßig weit über
die Grenzen hinaus, die man vorher nicht überschreiten wollte.
Wie Preußen hier allmählich nachgegeben hat, zeige folgender
Auszug aus der „finalen“ Resolution vom 11. Oktober 1720 und
den Resolutionen für Happe vom 3., 27. und 31. März 1721.2
Das Edikt vom 1. Mai 1719 soll dahin deklariert werden, daß
die in den sächsisch-albertinischen Landen einschließlich der Lau—
sitze fabrizierten wollenen Waren in Brandenburg und allen
Königlichen Provinzen den Untertanen zu tragen und zu ge—
brauchen nach wie vor wieder freigegeben werden soll und um—
gekehrt.
27. März: Dies wird a) auf die halbseidene und halbwollene,
ganzseidene, lederne und leinwandene Waren, imgleichen gepe⸗
ralitor auf alles, was zum Verkauf in Sachsen wächst oder ge⸗
macht wird (nur messingene Waren und Glas, die schon vor
langen Jahren her einzuführen verboten, ausgenommen) extendiert;
b) auf die Stifter Zeitz und Naumburg; die Ernestinischen und
Reußischen Lande aber bleiben ausgeschlossen.
31. März: a) Auch Querfurt, Mansfeld und sächsisch Henneberg
eingeschlossen. b) Außer dem Edikt vom 1. Mai 1719 werden
auch alle früheren Verbote und Einschränkungen dahin deklariert
daß die dort erzeugten oder fabrizierten Waren, Materialien,
Manufakturen und Mineralien (ausgenommen Glas, Messing,
verarbeitet Kupfer und Eisenblech) den Königlichen Untertanen
zu kaufen, verkaufen, verarbeiten und gebrauchen wieder freistehen
und hierunter alles auf die vorige durchgängige Freiheit hergestellt
H) Allerdings hatten die sächsischen Tuchmacher märkische Wolle vorher direl
aufgekauft, böhmische und polnische aber konnien sie nur durch Zufuhr der Juden,
also sehr verteuert erhalten (Angabe vom Februar 1720, Dresden 7402, 5 1).
2) Sächsische Erinnerungen dagegen vom 22. März und 9. Abril 1721
(Dresden loc. 7402, Nr. 53). Val. oben S. 480.