Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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steuert werden als die außer den Jahrmärkten in den Städten 
eingebrachten. 
Die im Jannar d. J. durch den Druck publizierte Ordnung 
der Akzisesätze ist kein neuer Tarif, sondern darin wird nur den 
Einnehmern vorgeschrieben, in welcher Ordnung sie ihre Manu— 
allen bei jedem Kapitel rubrizieren sollen. Wie es denn auch 
damit gar nicht die Meinung hat, als ob von den Waren erst 
1 Gr. vom Tlhr. danach noch 12 oder 6 Gr. von der Elle Tuch 
besonders zu bezahlen wären, sondern wenn nur erst die sächsischen 
und brandenburgischen Waren gleich gemacht sind, sollen die Sätze 
danach reguliert und besonders gedruckt, auch die Sätze von fremden 
Tuchen und einigen anderen Waren mit eingerückt werden, die 
bei der magdeburgischen Ordnung noch zur Zeit deshalb in blanco 
gelassen worden sind, weil man gehofft, daß auf der Leipziger 
Neujahrsmesse der Vergleich zustande kommen und die Sätze 
egalisiert werden würden, wonach der Hallische Akzisextrakt dem 
Magdeburger durchgehends gleich gemacht werden muß. 
Biersteuer vom Viertonnenfaß nur 6 Rtlh.; aber 31. März: 
Sächsische Biere geben in den magdeburgischen Städten 6 Tlr. 
Konsumtions⸗, 1 Thr. landschaftliche Akzise, in der Kurmark und 
Sachsen aber reciproco nur 4 Thlr. Kons.- Akz. einschließlich 
der sächsischen Tranksteuer, dazu das jedes Orts übliche Einlagegeld. 
Das Einlagegeld in Halle und der Schlagschatz in Leipzig, beide 
zur Tilgung der rathäuslichen Schulden bestimmt, sollen gleich 
gemacht werden und treten dazu; doch ist im Frühjahr 1721 das 
Einlagegeld in Halle durch die landschaftliche Atzise auf fremde 
Biere und Weine ersetzt. 
Sachsen will das Einlagegeld in preußischen Städten auf— 
gehoben haben, den Schlagschatz in Leipzig habe nur der 
Näufer oder Konsument zu zahlen, man wollte sehen, ihn zu 
vermindern oder aufzuheben. 
8. Unabgezogener Kornbranntwein gegenseitig 12,, Gr. vom Quart, 
abgezogener 22/, Gr. 
Für beiderseits wollene Waren Abstempelung und Magistrats-Attest 
erforderlich, daß sie am Ort verfertigt. (Sachsen:) Stempel und Attest 
des Akzise-Einnehmers auf dem Passierzettel genügt, Magistrats⸗ 
attest zu weitläufig und unnötig. 81. März: Zugeslanden. 
Die neuen Verhandlungen. 
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