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11.
12.
Vierler Teil.
Handwerker und Arbeiter in den Grenzdörfern sollen mit keinem
Impost beschwert, doch den städtischen Innungen dadurch nicht
präjudiziert werden. — Sachsen einverstanden.
In den Grenzdörfern, wo keine Zwangsmühlen sind, bleibt frei⸗—
gestellt, wo man mahlen lassen will. — Sachsen einverstanden.
Die zum Präjudiz von Leipzig und Magdeburg zu Eisleben
errichtete Niederlage soll aufgehoben werden und dergleichen auch
in anderen Städten zum Präjudiz der preußischen kommerzierenden
Städte nicht neuerlich angelegt werden.
Sächsische Erklärung: Die vermeinte Niederlagsgerechtigkeit
von Magdeburg und anderen preußischen Handelsstädten kann
nicht zugestanden werden, daher man sich diesfalls nicht ein⸗
lassen kann. Wegen Leipzig ist schon eine Untersuchung über
die Eislebener Niederlage angeordnet.
27. März: Dieser Punkt kann aus dem Vergleich wegbleiben,
wenn nur die Niederlage in Eisleben abgeschafft wird. Geschieht
dies nicht innerhalb 2 Monaten, so behalten wir uns ausdrücklich
vor, dergleichen Niederlage zum Nachteil der Stadt Leipzig in
Unseren Landen auch anzulegen oder den nach Eisleben gehenden
Niederlagswaren den Durchgang zu verwehren, was den sächsischen
Kommissaren mündlich oder schriftlich ad protocollum gegeben
werden kann.
Es fehlt die Erklärung über folgende Punkte des Traktats
vom 6. März 1720: 8 2 verbotene Einfuhr einiger Waren;
8 7 allgemeiner freier Durchgang; 8 10 Abstellung der er—
höhten Zölle.
Über das Ultimatum vom 31. März, erklärte Happe, dürfe und
könne er nicht hinausgehen.i) Er bat, man solle nur einen Anfang
zum Vergleich machen, nur damit es nicht das Ansehen hätte, als
wolle man den König auf einmal von allen seinen Concepten detour⸗
nieren, das weitere würde sich nach und nach geben. Er gestand
übrigens offen, daß eine einzige Ration den König zu anderem Ver⸗
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er höre, daß die Pächte der Vorwerke, Kammergüter und anderer
Ländereien wegen geringen Wollpreises fallen würden.
— Konferenz vom 85. April 1721 (Dresden 7402, 53).