Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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10. 
11. 
12. 
Vierler Teil. 
Handwerker und Arbeiter in den Grenzdörfern sollen mit keinem 
Impost beschwert, doch den städtischen Innungen dadurch nicht 
präjudiziert werden. — Sachsen einverstanden. 
In den Grenzdörfern, wo keine Zwangsmühlen sind, bleibt frei⸗— 
gestellt, wo man mahlen lassen will. — Sachsen einverstanden. 
Die zum Präjudiz von Leipzig und Magdeburg zu Eisleben 
errichtete Niederlage soll aufgehoben werden und dergleichen auch 
in anderen Städten zum Präjudiz der preußischen kommerzierenden 
Städte nicht neuerlich angelegt werden. 
Sächsische Erklärung: Die vermeinte Niederlagsgerechtigkeit 
von Magdeburg und anderen preußischen Handelsstädten kann 
nicht zugestanden werden, daher man sich diesfalls nicht ein⸗ 
lassen kann. Wegen Leipzig ist schon eine Untersuchung über 
die Eislebener Niederlage angeordnet. 
27. März: Dieser Punkt kann aus dem Vergleich wegbleiben, 
wenn nur die Niederlage in Eisleben abgeschafft wird. Geschieht 
dies nicht innerhalb 2 Monaten, so behalten wir uns ausdrücklich 
vor, dergleichen Niederlage zum Nachteil der Stadt Leipzig in 
Unseren Landen auch anzulegen oder den nach Eisleben gehenden 
Niederlagswaren den Durchgang zu verwehren, was den sächsischen 
Kommissaren mündlich oder schriftlich ad protocollum gegeben 
werden kann. 
Es fehlt die Erklärung über folgende Punkte des Traktats 
vom 6. März 1720: 8 2 verbotene Einfuhr einiger Waren; 
8 7 allgemeiner freier Durchgang; 8 10 Abstellung der er— 
höhten Zölle. 
Über das Ultimatum vom 31. März, erklärte Happe, dürfe und 
könne er nicht hinausgehen.i) Er bat, man solle nur einen Anfang 
zum Vergleich machen, nur damit es nicht das Ansehen hätte, als 
wolle man den König auf einmal von allen seinen Concepten detour⸗ 
nieren, das weitere würde sich nach und nach geben. Er gestand 
übrigens offen, daß eine einzige Ration den König zu anderem Ver⸗ 
—DDD00 
er höre, daß die Pächte der Vorwerke, Kammergüter und anderer 
Ländereien wegen geringen Wollpreises fallen würden. 
— Konferenz vom 85. April 1721 (Dresden 7402, 53).
	        
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