Streitigkeiten um Salz und Fürstengut. 497
Ebenso ungünstig stand es mit der Frage des Fürstenguts.
Görne hatte, als er im Februar 1720 diese endgültig regeln sollte,
solgende vom preußischen Hofe gebilligte Erklärung vorgebracht: Man
möge das, was per pacta oder observantiam bereits abgetan — wozu
„B.der preußische Salzhandel nach Franken gehöre — separieren, dann
aber dasjenige als Fürstengut bezeichnen, was ein Herr zur Unter⸗
haltung seiner Tafel-⸗ Schloß⸗ und Domänengebäude kommen lasse,
und was von seinen Domänen zuwachse, solange es noch an nieman⸗
den verkauft und also noch nicht res commercii geworden sei. Diese
Erklärung war ganz auf das preußische Bedürfnis zugeschnitten, es
wären danach vor allem die Mühl- und Bausteine, Bau⸗ und Brenn⸗
holz und Salz frei passiert worden, für Sachsen aber nichts außer
eiwa einigen für den Hof von Hamburg bezogenen Waren. Daher
wollten denn auch die sächsischen Räte von ihrem Standpunkte aus
als Fürstengut nur verstanden haben, was eines großen Herrn
Residenz, Gebäude, Erhaltung des Hofstaats, Versorgung von Küche
und Keller angehe. Sie wollten nur jährlich 80 Mühlsteine, soviel
nämlich für die preußischen Ämter etwa notwendig sei, frei passieren
lassen, dagegen kein Holz mehr zum Halleschen Salzkotenbau, noch
Steine zum Schleusenbau.
Als nun zum Entgelt 2000 Scheffel Hafer für den Königlichen
Stall zu Dresden in den magdeburgischen Zöllen nicht frei, sondern
nur gegen Deponierung des Zolls durchgelassen wurden, wurde in
Varschau entschieden, daß die Zollfreiheit für Fürstengut aufzuheben
sei bis man sich über dessen Eigenschaft und Sorten verglichen habe.
Venn der zur Zeit in Dresden verhandelnde Minister v. Happe keine
zuverlüssige Erklärung darüber geben könne, sollten keine Freipässe
mehr aufgestellt werden.) Trotz einiger Bedenken der Dresdener
Räte wurde dem preußischen Hofe durch Schreiben vom 10. Mai mit⸗
geteilt daß man bis zu endgültiger Einigung die Freiheit des Fürsten⸗
guts ganz aufhebe.) In Berlin hat man das zunächst anscheinend
nicht ernst genommen und antwortete nicht; erst als die magdeburgische
hammer berichtete, die sächsischen Zollverwalter verzollten alles bis—
her freie Gut. Salz Siteinfohten. Stab- und Brengholz, geriet man
i 2964 V).
) Restript an die Geh. Räle, Warschau 19. April 1721 (Dresden )
) Attenstück 48
ota Borussica. Handels⸗, Zoll⸗ und Akzisepolitik II.
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