Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Streitigkeiten um Salz und Fürstengut. 497 
Ebenso ungünstig stand es mit der Frage des Fürstenguts. 
Görne hatte, als er im Februar 1720 diese endgültig regeln sollte, 
solgende vom preußischen Hofe gebilligte Erklärung vorgebracht: Man 
möge das, was per pacta oder observantiam bereits abgetan — wozu 
„B.der preußische Salzhandel nach Franken gehöre — separieren, dann 
aber dasjenige als Fürstengut bezeichnen, was ein Herr zur Unter⸗ 
haltung seiner Tafel-⸗ Schloß⸗ und Domänengebäude kommen lasse, 
und was von seinen Domänen zuwachse, solange es noch an nieman⸗ 
den verkauft und also noch nicht res commercii geworden sei. Diese 
Erklärung war ganz auf das preußische Bedürfnis zugeschnitten, es 
wären danach vor allem die Mühl- und Bausteine, Bau⸗ und Brenn⸗ 
holz und Salz frei passiert worden, für Sachsen aber nichts außer 
eiwa einigen für den Hof von Hamburg bezogenen Waren. Daher 
wollten denn auch die sächsischen Räte von ihrem Standpunkte aus 
als Fürstengut nur verstanden haben, was eines großen Herrn 
Residenz, Gebäude, Erhaltung des Hofstaats, Versorgung von Küche 
und Keller angehe. Sie wollten nur jährlich 80 Mühlsteine, soviel 
nämlich für die preußischen Ämter etwa notwendig sei, frei passieren 
lassen, dagegen kein Holz mehr zum Halleschen Salzkotenbau, noch 
Steine zum Schleusenbau. 
Als nun zum Entgelt 2000 Scheffel Hafer für den Königlichen 
Stall zu Dresden in den magdeburgischen Zöllen nicht frei, sondern 
nur gegen Deponierung des Zolls durchgelassen wurden, wurde in 
Varschau entschieden, daß die Zollfreiheit für Fürstengut aufzuheben 
sei bis man sich über dessen Eigenschaft und Sorten verglichen habe. 
Venn der zur Zeit in Dresden verhandelnde Minister v. Happe keine 
zuverlüssige Erklärung darüber geben könne, sollten keine Freipässe 
mehr aufgestellt werden.) Trotz einiger Bedenken der Dresdener 
Räte wurde dem preußischen Hofe durch Schreiben vom 10. Mai mit⸗ 
geteilt daß man bis zu endgültiger Einigung die Freiheit des Fürsten⸗ 
guts ganz aufhebe.) In Berlin hat man das zunächst anscheinend 
nicht ernst genommen und antwortete nicht; erst als die magdeburgische 
hammer berichtete, die sächsischen Zollverwalter verzollten alles bis— 
her freie Gut. Salz Siteinfohten. Stab- und Brengholz, geriet man 
i 2964 V). 
) Restript an die Geh. Räle, Warschau 19. April 1721 (Dresden ) 
) Attenstück 48 
ota Borussica. Handels⸗, Zoll⸗ und Akzisepolitik II. 
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