Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Teilreformen. 
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hergestellt, wonach gewisse viel mäßigere Sätze — 1 bis 6 Gr. für 
die großen Hölzer — bestimmt wurden, daß nach diesen auch 
ratione praetériti mit den Holzhändlern abgerechnet, und das zuviel 
deponierte Geld zurückgezahlt wurde.!) 
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Die weitere Reform betraf zunächst das Verwaltungs- und 
Rechnungswesen. Dieses litt daran, daß die kleine Provinz eine 
Überzahl von Zöllen hatte: 39 Städte- und Ämterzölle und 69 kleine 
Schulzenzölle,“) dazu 4 Wasserzölle. Die Zöllner hatten größten— 
teils sehr wenig einzunehmen und daher winzige Gehälter, von 
denen sie nicht leben konnten, sie gingen daher ihrer sonstigen 
Nahrung nach und ließen den Zoll meist von Weibern, Kindern 
oder gemieteten Jungen versehen. Dabei fuhr das königliche Interesse 
schlecht, die Gelder wurden weder ordentlich berechnet noch gewissen— 
haft und pünktlich eingeliefert, aber auch die Zollanten hatten unter 
allerlei Plackereien zu leiden. Für die Verbesserung des Rechnungs— 
wesens wenigstens wurde nach den Vorschlägen Hilles und der 
neumärkischen Kammer ein genaues Reglement?) verfertigt, das auch 
ein Zusammenarbeiten (Kollationieren) mit der Akzise vorschrieb. 
Fraglich ist nur, ob die genauen Anweisungen und die vorge— 
schriebene monatliche Rechnunglegung auch für die winzigen 
Schulzenzölle, die oft weit entlegen und ohne Verbindung waren, 
durchgeführt werden konnten; in den bisherigen Vorschlägen war 
wenigstens nur von Quartalabrechnungen die Rede. 
Wegen der Zollerhebung selbst fand man noch keinen Ausweg. 
Hille) hielt Einhebung auf den Akzisestuben für das wünschens— 
werteste, mußte aber selbst bekennen, daß damit den vielen Dorf— 
i) Kgl. Reskript an die neumärk. Kammer, Berlin, 26. März 1723 
Konz. v. Grumbkow). Dadurch wurden nach Vorschlag der Kammer vom 
20. März 1722 die Sätze der projektierten Zollrolle vorläufig eingeführt: Mast— 
bäume je nach Länge 6, 3, 114,, große Eichenhölzer 4 und 2, Kiefernhölzer 2 
und 1Gr., kleines Holz 6, 5, 4 Pf. Nach der endgültigen Rolle von 1724 
wurde alles Holz nicht nach Einzelsätzen, sondern nach Wert. 2 Pf. vom Taler, 
oerzollt. 
2) Nach Bericht vom 24. Oktober 1719. Die Gehälter betrugen 1728 
952 Rtilr. 
3) Vom 30. April 1723 (Gen.⸗Dir. Neumark, Zolls. 2) 
) 6. April 1723. (Gen.Dir. Pommern, Zolls. Nr. 9. 
Actu Borussiea. Handels-, Zoll- und Akzisepolitik II.
	        
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