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Teilreformen.
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hergestellt, wonach gewisse viel mäßigere Sätze — 1 bis 6 Gr. für
die großen Hölzer — bestimmt wurden, daß nach diesen auch
ratione praetériti mit den Holzhändlern abgerechnet, und das zuviel
deponierte Geld zurückgezahlt wurde.!)
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3.
Die weitere Reform betraf zunächst das Verwaltungs- und
Rechnungswesen. Dieses litt daran, daß die kleine Provinz eine
Überzahl von Zöllen hatte: 39 Städte- und Ämterzölle und 69 kleine
Schulzenzölle,“) dazu 4 Wasserzölle. Die Zöllner hatten größten—
teils sehr wenig einzunehmen und daher winzige Gehälter, von
denen sie nicht leben konnten, sie gingen daher ihrer sonstigen
Nahrung nach und ließen den Zoll meist von Weibern, Kindern
oder gemieteten Jungen versehen. Dabei fuhr das königliche Interesse
schlecht, die Gelder wurden weder ordentlich berechnet noch gewissen—
haft und pünktlich eingeliefert, aber auch die Zollanten hatten unter
allerlei Plackereien zu leiden. Für die Verbesserung des Rechnungs—
wesens wenigstens wurde nach den Vorschlägen Hilles und der
neumärkischen Kammer ein genaues Reglement?) verfertigt, das auch
ein Zusammenarbeiten (Kollationieren) mit der Akzise vorschrieb.
Fraglich ist nur, ob die genauen Anweisungen und die vorge—
schriebene monatliche Rechnunglegung auch für die winzigen
Schulzenzölle, die oft weit entlegen und ohne Verbindung waren,
durchgeführt werden konnten; in den bisherigen Vorschlägen war
wenigstens nur von Quartalabrechnungen die Rede.
Wegen der Zollerhebung selbst fand man noch keinen Ausweg.
Hille) hielt Einhebung auf den Akzisestuben für das wünschens—
werteste, mußte aber selbst bekennen, daß damit den vielen Dorf—
i) Kgl. Reskript an die neumärk. Kammer, Berlin, 26. März 1723
Konz. v. Grumbkow). Dadurch wurden nach Vorschlag der Kammer vom
20. März 1722 die Sätze der projektierten Zollrolle vorläufig eingeführt: Mast—
bäume je nach Länge 6, 3, 114,, große Eichenhölzer 4 und 2, Kiefernhölzer 2
und 1Gr., kleines Holz 6, 5, 4 Pf. Nach der endgültigen Rolle von 1724
wurde alles Holz nicht nach Einzelsätzen, sondern nach Wert. 2 Pf. vom Taler,
oerzollt.
2) Nach Bericht vom 24. Oktober 1719. Die Gehälter betrugen 1728
952 Rtilr.
3) Vom 30. April 1723 (Gen.⸗Dir. Neumark, Zolls. 2)
) 6. April 1723. (Gen.Dir. Pommern, Zolls. Nr. 9.
Actu Borussiea. Handels-, Zoll- und Akzisepolitik II.