Erste Konvention mit Sachsen. 501
)en Ministern ohne die vielen, Verwirrung und Mißverständnis an⸗
cichtenden Mittelspersonen aus.
Dennoch kostete es Flemming viele Mühe und Überredung, seine
donvention vor den Geheimen Räten und der Kammer in Dresden
—D
Gr, die es von jedem nach und durch Sachsen geführten Stück
Zalz erhob, nicht nachgegeben hatte. Vor allem wurde wieder vor—
gehalten: ob es nicht besser und sicherer sei, die ganze Fürstenguts—
reiheit beiderseits aufzuheben, statt mit Preußen, von dem man immer
ühervorteilt werde, einen Traktat zu schließen. Aber nach Flemmings
Meinung war Preußen in Güte nicht dahin zu bringen und würde
es zu offener Feindseligkeit kommen lassen, und dann würde es nur
darauf auslaufen, „daß wir im Anfang ihnen, auch bei ihrer großen
Macht, eins anbringen, allein sie würden es länger wie wir aus—
halten, und könnte es leicht dahin gebracht werden, daß wir sie zum
Feuer gewöhnten und ihnen ihre Kräfte, die sie bis dato nicht wissen,
ennen lernten, wodurch uns dann noch ein schwererer Nachbar in
Sachsen als der Zar in Polen erwachsen könnte“.
Die Konvention ist nun auch von König August ratifiziert
worden; ) die Tatsache wurde außer nach Berlin noch an den Kaiser
und den König von England mitgeteilt, und auch die sächsischen
Gesandten an den fremden Höfen wurden von der wieder hergestellten
zuten Harmonie mit Preußen benachrichtigt. Aber was half es, daß
König Friedrich Wilhelm auf die Mitteilung Flemmings von der
satifikation in einem sehr höflichen Schreiben?) seine Freude über die
wiederhergestellte Harmonie äußerte, da seine Minister — das geht
aus den Akten deutlich hervor — es Jahre hindurch zu hintertreiben
wußten, daß der Konvention Genüge geschah, und daß selbst positive
Anordnungen des Königs ausgeführt wurden. Preußen zahlte weder
die deponierten Zollgelder zurück noch gab es den Impost auf das
sichische Fiskalsalz auf und ließ auch nicht anderes Salz für Sachsen
durchpassieren. Wie wenig man hier daran dachte, die Vertrags—
sichten zu erfüllen, geht auch daraus hervor, daß die magdeburgische
dammer bis 1724 pon der Konvention gar nichts wußte, daß sie dem—
Pillnitz O9. September 1721. Gedr. in Loewe, Staatsverträge Nr. 63.
) Vom 16. September 1721 (Dresden loc. 2964 VI).