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Vierter Teil.
nach den Zoll vom sächsischen Kontraktholz für Groß-Salze erhob, und
daß der Zollpächter zu Aken von allem sächsischen Fürstengut Zoll
erhob, zusammen bis 1725 37813,, Tlr.i) Ilgen gestand selbst,)
man habe Sachsen die zollfreie Durchpassierung fremden Salzes nur
zugestanden, weil man auch für das brandenburgische Salz Zollfreiheit
beanspruchte und so keinen Vorwand, jene abzuschlagen, finden konnte,
und weil von Hannover die feste Versicherung gegeben war, daß man
da kein Boysalz die Elbe hinauf passieren lassen werde.
In der letzteren Sache kam es zuerst zu gereizter Erörterung.
Als Preußen unter dem Vorwand einer Kontagion in Frankreich
kein Boysalz ein- und durchließ, drohte König August, man werde,
wenn durch solche Finessen die Zugeständnisse der Komwwention wieder
entzogen werden sollten, Gelegenheit finden, durch gleiche Finessen
tort zu tun.) Flemming wurde in Dresden angegriffen, daß er den
Vertrag betrieben habe; auf einen mahnenden Bericht des dortigen
Gesandten v. Bülow befahl König Friedrich Wilhelm die Zollgelder
zu restituieren.) Das Finanzdirektorium führte es nicht aus, obwohl
der König selbst dem sächsischen Gesandten versicherte, er sei mit dem
Hinziehen der Sache nicht zufricedens) Die preußischen Minister
machten Schwierigkeiten wegen der Berechnung, dann verlangten sie
auch den seit 1704 an Sachsen gezahlten Mühlsteinzoll zurück. Ettt
nachdem in einer Konferenz zu Berlin nachgewiesen worden war, daß
diese Forderung in der Konvention nicht gegründet sei, wurde sie von
Preußen fallen gelassen (2. Dezember 1724). Wegen der Forterhebung
des Salzimposts, den die preußischen Minister jetzt nicht als einen
Impost, sondern nur als eine Zulage zum Kaufpreis bezeichnen
1) Die magdeburgische Kammer hatte zurückzuzahlen:
Salzimpost vom September 1721 an . . . . .. . 18 328. Th.
Für Holz: Zoll Aken u. Schönebeck, Atzise Frohse 1704 51722 2 5182.
Deponierter Zoll sür Getreide 2 5578.
21405/, Tlrx.
2) An Gen.-Dir. 26. März 1725 (R. 19 n. 103 b).
5) Brief an Friedrich Wilhelm, Dresden 9. Januar 1722 (Or. 20964 VII.
9) Cabinett (Ilgen. Knyphausen) an Gen.-Fin.-Dir., 28. März 1722 (B. Id
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5) 5. Juni 1722 (Dresden loc. 3377 III).