Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Preußen sucht auszuweichen. 507 
innegehalten haben;) wegen des Kanalprojekts verlangte er eine genaue 
Untersuchung und Kostenberechnung. Und als das Generaldirektorium 
nachher (25. April) nochmals vorstellte, ob die Befehle an die Kammern 
wegen Befriedigung der Sachsen wirklich dem sächsischen Gesandten 
übergeben werden, oder ob man wegen des Grabens noch warten solle, 
da man dann die Konvention nicht mehr brauche, entschied der König: 
Sollen es extradiren, denn die Convention ist gemachet.“ Allerdings 
wollte der König nicht an etwas gebunden sein, was gegen sein 
Programm lief und hatte schon selbst das bezeichnet, wo seine Will— 
jährigkeit eine Grenze fand: „Gut, aber Boy Saltz lasse nun und 
aämmermehr pahiren, wenn Krieg und Alles sollte auskommen.“?) 
Auch wurde in den nächsten Monaten eifrig untersucht, wieweit 
man auf Sachsen Rücksicht zu nehmen habe. Es ergab sich, daß 
Sachsen das preußische Salz nicht wohl entbehren könne, da polnisches 
oder bayrisches Salz zu teuer kommen werde, und die eigenen Kokturen 
nicht ausreichten. Selbst wenn in dem 1726 zu erneuernden sächsischen 
bieferungskontrakt mit Groß-Salze die 2 Gr. einbedungen würden, so 
werde Sachsen das Salz noch immer wohlfeiler erhalten als anders— 
woher. Da Sachsen sich aber darauf durchaus nicht einlassen zu 
wollen schien, erwog man den Gedanken, ob eine gegenseitige Auf— 
sebung der Zollfreiheit nicht vorzuziehen sei. Die magdeburgische 
dammer wies zwar nach, daß das für den König ein großer Verlust 
ein werde, doch war ihre Berechnung nicht ohne Fehler, und man 
ꝛeschloß genauere Erhebungen anzustellen. Inzwischen blieb man bei 
der hinhaltenden Politik wie zuvor: die Zolldepositen wurden 1725 
eilweise zurückgezahlt, um etwas zu gewähren, die anderen Zusagen 
Nlieben noch unerledigt.5) 
) 12. April: „soll an die saxen extradiret werden.“ 
)) Auf Vorstellung des Gen.⸗Dir. vom 15. April 1725, ob die Konvention 
nit Sachsen aufgehoben oder fester gesetzt werden solle. 
9) Es waren nach einer sächsischen Aufstellung vam 18. Juni 1727 die 
helder für Getreide zurückgezahlt hbis auf 5471/, Tuir. Kgl. Zoll-, 702/, Diskretions⸗ 
pelder, 7152/. Zoll der Stadt Magdeburg, zusammen 133265,, Tlr. Dagegen waren 
wch die bis 1724 erhobenen Zölle vom Salzer Kontraktholz, 25786/.,, und die seit 
MNai 1726 erhobenen 437*, zu erstatten. Ferner der seit der Konvention von 
721 erhobene Impost von dem zur Kgl. polnischen Salzkasse von Gr.⸗Salze 
ind Staßfurt abgegangenen Salz: 28426,, Rtlr. Dazu noch 2 kleinere Posten 
I2 Ril. vom fächsischen Zinsgetreide, durch den Juden Wolf erhoben).
	        
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