Preußen sucht auszuweichen. 507
innegehalten haben;) wegen des Kanalprojekts verlangte er eine genaue
Untersuchung und Kostenberechnung. Und als das Generaldirektorium
nachher (25. April) nochmals vorstellte, ob die Befehle an die Kammern
wegen Befriedigung der Sachsen wirklich dem sächsischen Gesandten
übergeben werden, oder ob man wegen des Grabens noch warten solle,
da man dann die Konvention nicht mehr brauche, entschied der König:
Sollen es extradiren, denn die Convention ist gemachet.“ Allerdings
wollte der König nicht an etwas gebunden sein, was gegen sein
Programm lief und hatte schon selbst das bezeichnet, wo seine Will—
jährigkeit eine Grenze fand: „Gut, aber Boy Saltz lasse nun und
aämmermehr pahiren, wenn Krieg und Alles sollte auskommen.“?)
Auch wurde in den nächsten Monaten eifrig untersucht, wieweit
man auf Sachsen Rücksicht zu nehmen habe. Es ergab sich, daß
Sachsen das preußische Salz nicht wohl entbehren könne, da polnisches
oder bayrisches Salz zu teuer kommen werde, und die eigenen Kokturen
nicht ausreichten. Selbst wenn in dem 1726 zu erneuernden sächsischen
bieferungskontrakt mit Groß-Salze die 2 Gr. einbedungen würden, so
werde Sachsen das Salz noch immer wohlfeiler erhalten als anders—
woher. Da Sachsen sich aber darauf durchaus nicht einlassen zu
wollen schien, erwog man den Gedanken, ob eine gegenseitige Auf—
sebung der Zollfreiheit nicht vorzuziehen sei. Die magdeburgische
dammer wies zwar nach, daß das für den König ein großer Verlust
ein werde, doch war ihre Berechnung nicht ohne Fehler, und man
ꝛeschloß genauere Erhebungen anzustellen. Inzwischen blieb man bei
der hinhaltenden Politik wie zuvor: die Zolldepositen wurden 1725
eilweise zurückgezahlt, um etwas zu gewähren, die anderen Zusagen
Nlieben noch unerledigt.5)
) 12. April: „soll an die saxen extradiret werden.“
)) Auf Vorstellung des Gen.⸗Dir. vom 15. April 1725, ob die Konvention
nit Sachsen aufgehoben oder fester gesetzt werden solle.
9) Es waren nach einer sächsischen Aufstellung vam 18. Juni 1727 die
helder für Getreide zurückgezahlt hbis auf 5471/, Tuir. Kgl. Zoll-, 702/, Diskretions⸗
pelder, 7152/. Zoll der Stadt Magdeburg, zusammen 133265,, Tlr. Dagegen waren
wch die bis 1724 erhobenen Zölle vom Salzer Kontraktholz, 25786/.,, und die seit
MNai 1726 erhobenen 437*, zu erstatten. Ferner der seit der Konvention von
721 erhobene Impost von dem zur Kgl. polnischen Salzkasse von Gr.⸗Salze
ind Staßfurt abgegangenen Salz: 28426,, Rtlr. Dazu noch 2 kleinere Posten
I2 Ril. vom fächsischen Zinsgetreide, durch den Juden Wolf erhoben).