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Vierter Teil.
Wegen der nun Handlungsakzise genannten 2 Gr. vom Salz
gab man dem sächsischen Gesandten zum Bescheid, daß es eine
innere Auflage sei, die der König von seinen Untertanen zu fordern
berechtigt sei, ohne daß es der Konvention zuwider wäre (19. Febr.
1726). Und obwohl der König es zuvor als selbstverständlich be—
zeichnet hatte, daß vom sächsischen Kontraktholz kein Zoll erhoben
werde, so hat Preußen im Mai 1726 einseitig bestimmt, daß nur
2200 Klafter jährlich frei zu lassen seien, und erhob vom übrigen
Zoll. In Sachsen aber vergalt man die preußischen Herausforderungen
damit, daß man 1725 und 26 die verlangten Freipässe für Mühl—
und Werksteine verweigerte!i) und endlich die angedrohten Repressalien
für den Salzimpost ergriff, indem auf Waren, die für den König
von Preußen bestimmt waren, also vornehmlich Steine und Holz, eine
ebenso hohe Handlungsakzise, 2 Gr. von 10 Gr. Wert, gleichfalls vom
Verkäufer zu bezahlen, gelegt wurde.
Gegen Ende des Jahres 1726 kam es daher wieder zu Spannungen
wie 1721. Im November wurden 3 preußische Kohlenschiffe bei
Glinde mit Hilfe von mehr als 200 Gommernschen Amtsuntertanen
arrestiert. Sachsen schickte sich an, Salz aus Lüneburg zu beziehen,
aber das erste Schiff, das mit Lüneburger Salz die Elbe hinauf kam—
wurde zu Lenzen angehalten; der König wollte gar Militär dazu ver—
wenden.?) aber das wurde nicht nötig. Die Maßregel wurde nach—
gehends begründet als Retorsion gegen Hannover, weil dieses kein
preußisches Salz durchschiffen lasse; Ilgen sagte aber dem sächsischen
Gesandten auf dessen Beschwerde (17. Dezember) offen heraus, der
König könne nimmer gestatten, daß Sachsen mit dergleichen Salz
providiert werde. Das Generaldirektorium hatte schon vorher (21. Nov)
vorgestellt: da der König bei Aufhebung des Salzimposts 265300 Thr.
jährlich verlieren werde, da Sachsen auch alles fremde Salz, und zwar
zollfrei durchführen wolle, wäre es am besten, die Komvention aufzu—
heben, alles gegenseitig zu verzollen und dadurch auch alle Kollisionen
aufzuheben. Der König war einverstanden („gut“), und als ihm nun
Kammerverordnung vom 8. Oktober 1726.
2) Marg. zum Bericht des Gen.-Dir. vom 18. Dezember 1726: „Cito ordre
nach Lentzen soll nit paßiren lassen, cito ordre an Gen. Goltz, daß Er soll
das Zoll Ambt bis auf 150 Mann souteniren mit Gewalt. F. W.“