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Erster Teil.
zöllen gar nicht geholfen war, daß man auch den kleinen Stadt—⸗
zöllnern mit ihrer minimalen Besoldung eine Abwartung der
täglichen Akzisestunden mit Hintansetzung ihrer Nahrung nicht an—
muten könne, und daß in größeren Städten die Lage der Akzise—
stuben sich für die Zollerhebung nicht eigne. Daher schien Hünickes
Vorschlag (7. April 1723) zweckmäßiger, daß die großen Zölle von
den Einnehmern selbst bei Strafe der Kassation abgewartet, und
mit deren Posten möglichst die des Akzise-Kontrolleurs vereinigt
werden sollten, und daß man die kleinen Zölle zu verpachten suchen
müsse, wobei über die zu besorgenden Plackereien der Pächter mit
Strenge zu wachen sei. Die Kammer versuchte sogar alle zu ver—
pachten, fand aber keine Bieter, schon deshalb, weil die Änderung
der Zollrolle bevorstand, und damit die Berechnung des künftigen
Ertrages noch nicht möglich war.)
Im Generaldirektorium hätte man es am liebsten nach dem
kurmärkischen Fuße eingerichtet, vor allem auf den Hauptstraßen
ordentliche Zollstätten angelegt, die vielen Dorfzölle aber, die nichts
einbrachten, und den Verkehr belästigten, Unordnung und Defrau—
dation verursachten, in die nächsten Zollstätten verlegt. Man
forderte eine zahlenmäßige Übersicht, wie hoch die Jahreseinnahme
nach dem kur- und dem neumärkischen Fuße sein werde.“) Daß
diese grundsätzlich wichtige Frage aufgeworfen, und daß sie nun
von Küstrin aus so eingehend und einsichtig, wie es geschah, be—
antwortet wurde, darin läßt sich deutlich die Wirkung der großen
Behördenumgestaltung dieses Jahres erkennen, wie überhaupt seitdem
diese jahrelang hingeschleppte Angelegenheit nicht nur schneller und
gewissenhafter, sondern auch ungleich klüger behandelt wurde. Die
Küstriner Kammer stellte fest,) daß die Art der Erhebung und die
Fassung des Tarifs eng zusammenhänge, denn es beständen die
zwei großen Unterschiede, daß
1. in der Kurmark an jeder Zollstätte, in der Neumark nur
einmal gezollt werde, daß aber
die kurmärkische Art dennoch dem Handel mehr gemäß und
leidlicher sei, weil hier fast alle Handelswaren nach Pferde
2.
1) Bericht der Kammer 14. Aug 1723 (Ebenda).
2) Reskript an die neumärkische Kammer, 11. April 17283 (Ebenda).
3) Berichte vom 24. April und 1. Juni 1723 (Ebendas.