Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Regelung der Salzfragen und des Fürstenguts. 513 
Lieferung von Brennholz um billigmäßigen Preis, da es bei den 
preußischen Kokturen nicht zu entraten sei, keine Schwierigkeit machen 
werde. Sollte der Preis von Brennholz und daher auch der von 
Salz gesteigert werden müssen, so wollten sich beide Teile zuvor über 
die Billigkeit einigen und es gegen einander in Verhältnis setzen. 
Damit waren die starken Beziehungen, die beide Staaten in 
der Salz-Erzeugung und -Versorgung nötig hatten, endlich in einer 
aufrichtigen und zufriedenstellenden Weise geregelt. Auch einige andere 
Streitfragen wurden nuumehr aus kleinlicher, unfruchtbarer Zänkerei 
heraus freieren Sinnes erledigt. So wurde wegen der unzulässig er⸗ 
hohenen Imposten bestimmt, was etwa noch laut Konvention von 
1721 beiderseits zurückzuzahlen sei, solle gegenseitig kompensiert und 
aufgehoben sein.) Wichtiger war die Abmachung, daß wegen der 
Zölle alles auf den Fuß von 1718 gerichtet und die seitherigen Er— 
höhungen beiderseits abgestellt werden sollten, auch bei den merse— 
burgischen und adligen Zöllen. 
Allerdings wegen der Akzisesätze konnte man sich über eine Pari— 
fitation nicht einigen und überließ es darin beiden Teilen, darunter 
nach ihrer Konvenienz das Nötige vorzukehren. Nur wegen der 
Imposten auf Getränke wurde baldige Egalisierung vorgesehen; schon 
untern 16. Dezember wurde verfügt, daß im Magdeburgischen vom 
Faß sächsischen Bieres einschließlich Landakzise und Tranksteuer nur 
o Ril. erhoben werden sollten. Preußen versicherte, den Durchfuhr— 
handel mit Mühlsteinen und anderem Steinwerk nicht zu hindern und, 
was der König in Polen an solchem versandte, als Fürstengut zu 
behandeln; Sachsen gab die entsprechende Gegenversicherung und ver⸗ 
& stillschweigend auf den Handel mit Steinwerk in preußischen 
anden. 
Es wurde dann noch eine Abmachung über die zollfreie Passierung 
der Fürstengüter als Beilage beigefügt. Preußen hatte schon vorher 
acllärt, daß die kursächsischen zollfreien Güter, also alle dem König 
in Polen eigentümlichen Viktualien, Holz, Salz u. a. Sachen gegen 
Ausgabe buchen, 
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Seite Preußens. 
Aeta Borussica. Handels⸗, Zoll⸗ und Atzisepolitik II. 
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