Regelung der Salzfragen und des Fürstenguts. 513
Lieferung von Brennholz um billigmäßigen Preis, da es bei den
preußischen Kokturen nicht zu entraten sei, keine Schwierigkeit machen
werde. Sollte der Preis von Brennholz und daher auch der von
Salz gesteigert werden müssen, so wollten sich beide Teile zuvor über
die Billigkeit einigen und es gegen einander in Verhältnis setzen.
Damit waren die starken Beziehungen, die beide Staaten in
der Salz-Erzeugung und -Versorgung nötig hatten, endlich in einer
aufrichtigen und zufriedenstellenden Weise geregelt. Auch einige andere
Streitfragen wurden nuumehr aus kleinlicher, unfruchtbarer Zänkerei
heraus freieren Sinnes erledigt. So wurde wegen der unzulässig er⸗
hohenen Imposten bestimmt, was etwa noch laut Konvention von
1721 beiderseits zurückzuzahlen sei, solle gegenseitig kompensiert und
aufgehoben sein.) Wichtiger war die Abmachung, daß wegen der
Zölle alles auf den Fuß von 1718 gerichtet und die seitherigen Er—
höhungen beiderseits abgestellt werden sollten, auch bei den merse—
burgischen und adligen Zöllen.
Allerdings wegen der Akzisesätze konnte man sich über eine Pari—
fitation nicht einigen und überließ es darin beiden Teilen, darunter
nach ihrer Konvenienz das Nötige vorzukehren. Nur wegen der
Imposten auf Getränke wurde baldige Egalisierung vorgesehen; schon
untern 16. Dezember wurde verfügt, daß im Magdeburgischen vom
Faß sächsischen Bieres einschließlich Landakzise und Tranksteuer nur
o Ril. erhoben werden sollten. Preußen versicherte, den Durchfuhr—
handel mit Mühlsteinen und anderem Steinwerk nicht zu hindern und,
was der König in Polen an solchem versandte, als Fürstengut zu
behandeln; Sachsen gab die entsprechende Gegenversicherung und ver⸗
& stillschweigend auf den Handel mit Steinwerk in preußischen
anden.
Es wurde dann noch eine Abmachung über die zollfreie Passierung
der Fürstengüter als Beilage beigefügt. Preußen hatte schon vorher
acllärt, daß die kursächsischen zollfreien Güter, also alle dem König
in Polen eigentümlichen Viktualien, Holz, Salz u. a. Sachen gegen
Ausgabe buchen,
lle 1055 Thr. als 7672, Tlr.
die Deputation zu Ha erlegten 7672
). Danach — snebech wurde für die in ee mehr auf
3 eee Vecameng gewbhet. sAbelhenn we
ür Holz
Seite Preußens.
Aeta Borussica. Handels⸗, Zoll⸗ und Atzisepolitik II.
X