528
Vierter Teil.
nichts. Dagegen klagte bald der Magistrat von Magdeburg,!) man
wolle im Kursächsischen durch Verdoppelung des Zolls zu Gloina die
auf Regensburg gehenden Fuhrleute zwingen, ihren Weg über Leipzig
zu nehmen, dadurch aber werde die sehr wichtige Regensburger Handlung
die erst seit einigen Jahren in Magdeburg etabliert sei, bald wieder
ganz verloren gehen. Auch hierauf erfolgte kein Bescheid. Bald danach
wurde aus dem Amte Kottbus geklagt, daß der Zoll Bahnsdorf im
äußersten Südzipfel dieser Exklave umfahren werde, indem die Fuhr⸗
leute von der sogenannten Niederen Landstraße abwichen und einen
Schleifweg über Senftenberg einschlügen. Darauf wurde angeordnet,
daß in den Zöllen zu Burg, Magdeburg und Gardelegen von allen
Fuhrleuten, die keinen Bahnsdorfschen Zollzettel vorzeigen könnten, dieser
Zoll nacherhoben und dem Zollpächter vergütet werde, im Wieder
holungsfall aber Strafe eintreten solle.,) Erst später und auf fort
gesetzte Klagen der Zollpächter wurde auch das Ministerium in Dresden
ersucht, den Schleifweg über Senftenberg abzustellen und sowohl die
über Muskau — Spremberg wie die über Bautzen — Hoyerswerda fahrenden
Fuhrleute auf Bahnsdorf weisen zu lassen. In Dresden war man
erfreut, daß Preußen selbst die vielbefahrene Straße über Senftenberg
als Schleifweg bezeichnete, und daß man um so bessere Gelegenheit
hatte, die Fuhrleute auf die Hohe Straße zu nötigen. Man antwortete,
jener sei schon verschiedentlich verbbten worden, und es würden ver⸗
schärfte Verordnungen erlassen werden.s) Die Fuhrleute wurden nun
in Muskau auf Bautzen verwiesen, sie erklärten auch, sie würden lieber
die Hohe Straße nehmen, als sich zu dem Umwege über Bahnsdorf
zwingen lassen. Preußen mußte also, wollte es nicht selbst jene zum
Schaden seiner magdeburgischen Zölle auf Leipzig treiben, sie gewähren
lassen; in Bahnsdorf aber sollen sich von 1723 bis 1730 drei Hol—
pächter nacheinander ruiniert haben.
Bald kamen auch Klagen, daß in Sachsen der Straßenzwang
9) 7. März 1722 (Stadt Magdeburg 239).
2) Reskript an die kurmärkische und die magdeburgische Kammer vom
23. September 1728, wiederholt 15. November 1725 und 9. Januar 1727 (Gen-
Dir. Magdeburg 166, 1).
2) Schreiben nach Dresden 31. Dezember 1729, 31. März 1780, 21. Jonuan
13. Juli 1781; Antworten 30. September 1730, 22. November 1731 Magde⸗
burg 166, 1 und 120 Sekt. 1 Nr. 1).