Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Vierter Teil. 
nichts. Dagegen klagte bald der Magistrat von Magdeburg,!) man 
wolle im Kursächsischen durch Verdoppelung des Zolls zu Gloina die 
auf Regensburg gehenden Fuhrleute zwingen, ihren Weg über Leipzig 
zu nehmen, dadurch aber werde die sehr wichtige Regensburger Handlung 
die erst seit einigen Jahren in Magdeburg etabliert sei, bald wieder 
ganz verloren gehen. Auch hierauf erfolgte kein Bescheid. Bald danach 
wurde aus dem Amte Kottbus geklagt, daß der Zoll Bahnsdorf im 
äußersten Südzipfel dieser Exklave umfahren werde, indem die Fuhr⸗ 
leute von der sogenannten Niederen Landstraße abwichen und einen 
Schleifweg über Senftenberg einschlügen. Darauf wurde angeordnet, 
daß in den Zöllen zu Burg, Magdeburg und Gardelegen von allen 
Fuhrleuten, die keinen Bahnsdorfschen Zollzettel vorzeigen könnten, dieser 
Zoll nacherhoben und dem Zollpächter vergütet werde, im Wieder 
holungsfall aber Strafe eintreten solle.,) Erst später und auf fort 
gesetzte Klagen der Zollpächter wurde auch das Ministerium in Dresden 
ersucht, den Schleifweg über Senftenberg abzustellen und sowohl die 
über Muskau — Spremberg wie die über Bautzen — Hoyerswerda fahrenden 
Fuhrleute auf Bahnsdorf weisen zu lassen. In Dresden war man 
erfreut, daß Preußen selbst die vielbefahrene Straße über Senftenberg 
als Schleifweg bezeichnete, und daß man um so bessere Gelegenheit 
hatte, die Fuhrleute auf die Hohe Straße zu nötigen. Man antwortete, 
jener sei schon verschiedentlich verbbten worden, und es würden ver⸗ 
schärfte Verordnungen erlassen werden.s) Die Fuhrleute wurden nun 
in Muskau auf Bautzen verwiesen, sie erklärten auch, sie würden lieber 
die Hohe Straße nehmen, als sich zu dem Umwege über Bahnsdorf 
zwingen lassen. Preußen mußte also, wollte es nicht selbst jene zum 
Schaden seiner magdeburgischen Zölle auf Leipzig treiben, sie gewähren 
lassen; in Bahnsdorf aber sollen sich von 1723 bis 1730 drei Hol— 
pächter nacheinander ruiniert haben. 
Bald kamen auch Klagen, daß in Sachsen der Straßenzwang 
9) 7. März 1722 (Stadt Magdeburg 239). 
2) Reskript an die kurmärkische und die magdeburgische Kammer vom 
23. September 1728, wiederholt 15. November 1725 und 9. Januar 1727 (Gen- 
Dir. Magdeburg 166, 1). 
2) Schreiben nach Dresden 31. Dezember 1729, 31. März 1780, 21. Jonuan 
13. Juli 1781; Antworten 30. September 1730, 22. November 1731 Magde⸗ 
burg 166, 1 und 120 Sekt. 1 Nr. 1).
	        
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