Leipziger und Magdeburger Straßenzwang. 529
wieder ausgeübt werde. Fuhrleute, die Wein von Frankfurt a. M.
nach Berlin fuhren, und zwar über Sangerhausen, Kalbe, Zerbst, wurden
genötigt um des Leipziger 15 Meilen- und Stapelzwangs willen einen
Umweg von 2 Tagereisen und mit viel mehr Zöllen einzuschlagen und
in Leipzig Weinsteuer und Landakzise zu entrichten; sie stellten vor,
daß die Weine viel teurer werden müßten, wenn sie dessen nicht be—
freit würden, und baten Preußen um Hilfe. Ferner war den böhmischen
Fuhrleuten, die vorwiegend Glas fuhren, verboten, ins Niederdeutsche
anders als die Hohe Straße zu fahren; dagegen hatte schon der Kaiser
Einspruch erhoben. In Berlin machte man wegen beider Sachen Vor—
stellungen,) und als die Sachsen auf der Leipziger Berechtigung be—
standen, so erwog man, ob man nicht Repressalien durch Erneuerung
der weit älteren Stapel- und Straßenprivilegien von Magdeburg und
Frankfurt a. O. anwenden solle.?)
Für Magdeburg war schon 10. Februar 1724 ein gedrucktes
patent erlassen worden, daß die dahin gehenden Heerstraßen nicht um—
fahren werden sollten; doch fehlte es an der Durchführung, denn als
der Magdeburger Magistrat klagte, daß die Schlesier noch immer über
Rogätz führen, wurde er von der Kammer nur angewiesen, daß er
selbst darüber zu wachen habe,8) und das Umfahren wurde fortgesetzt.
Hesser gelang es der Stadt Magdeburg, ihr Stapelrecht auf der Elbe
wieder aufleben zu lassen. Im April 1731 wurden 6 nach Hamburg
handelnde Leipziger Kaufleute genötigt, einen Revers auszustellen, in
dem sie die ihnen gestattete Durchschiffung durch die Brücke dankbar
für eine Vergünstigung anerkennen mußten, die der Magdeburgischen
Niederlagsgerechtigkeit zu keiner schädlichen Konsequenz gereichen sollte.9)
Im Juni 1733 aber forderte das Fähramt von 2 Dresdener Schiffern,
) 26. Juli, 11. November 1782, 22. Januar, 9. Mai, 18. Juni 1733
(Magdeburg 120, 1, 1; Dresden loc. 8390). Breslauer Berichte über die Be—
chwerde der Gebirgskaufleute 5. Mai und 7. Juli 17833 (Breslau A. A. VIII
Ar. 206). Selbst der Herzog zu Weißenfels beschwert sich 26. Januar 1788.
) Reskript vom 25. April 1733 (Ebda.).
) 16. November 1724 (Stadt Magdeburg 8 140111). Die Kammer hat
ann durch gedr. Patent vom 14. September 1739 die Siraße über Rogätz
erboten.
Revers vom 28. April 1731 im Leipziger Ratsarchiv XIV, 094.
de lursächsische Regierung forderte erst 3. März 1732 vom Leipziger Rat Bericht
arüber ein (Dresden loc. 7406, Magdeburger Stapel ufw.).
Aeta Borussica. Handels⸗, Zoll⸗ und Akzisepolitik II. 34