Weiterlaufen der Konvention.
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wie sonst in Magdeburg holten. Die magdeburgische Kammer schlug
war vor,) den Lüneburg-Leipziger Frachtverkehr über Magdeburg
u zwingen, wodurch sie auch die Landfracht zugunsten des Elb—
verkehrs zu schädigen hoffte, in Berlin ging man aber auf so bedenk—
liche Versuche nicht ein. Als im August 1736 die magdeburgischen
Fuhrleute sächsischerseits angewiesen wurden, künftig nicht mehr über Eis—
leben⸗Naumburg⸗Schleiz, sondern über Leipzig nach Nürnberg zu fahren
und dort die schwere Durchgangsakzise zu erlegen — abgesehen von
dem Umweg und zahlreicheren Zöllen —, hat man durch Schreiben
in das sächsische Ministerium?) erreicht, daß die Fuhrleute die alte
Ztraße weiterhin fahren durften.?)
Die Konvention ging 1733 zu Ende, ohne daß Preußen einige
der sächsischen Forderungen befriedigt hatte. Schon im Frühjahr
1733 begann man in Preußen Erhebungen anzustellen, ob eine
Erneuerung oder Verlängerung vorteilhaft sei. Die magdeburgische
Kammer berechnete, daß man durch die Konvention jährlich 44 485 Tlr.
nehr gewinne als Sachsen. Da dieses zudem bei vertragslosem Zu—
tande den fränkischen Salzhandel unmöglich machen konnte, und
da vor allem das magdeburgische Land unter einem solchen sehr
eiden würde, so war die Verlängerung der Konvention entschieden
nzuraten.) In Berlin war man auch so sehr davon überzeugt,
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itze und Akzidentien im Magdeburgischen wieder auf den alten Fuß
zu setzen, Kontraktholz und Floßgerät für Groß-Salze zollfrei zu
assen und das zu viel Erhobene zurückzuzahlen.b)
Dann aber zeigte sich der König durchaus abgeneigt, neue Ver⸗
) Berichte vom 31. August und 2. November 1733 (Gen.-Dept. Tit. 38
Nr. 7).
) 3. November 1736 (Ebda.).
3) Geklagt wurde auch über einen Prohibitionszoll, den Sachsen seit 1730
in Vogtlande von blauer Farbe, die aus Franken nach Norden gefahren wurde,
hob, um dadurch den in den sächsischen Werken gemachten Farben eine Art
Monobol zu verschaffen (Magdeburg AS Nr. 4 Vol. IV).
9) Spezial-Befehl vom 24. März und Bericht der Kammer vom 18. April
lz33 (Magdeburg A8 Nr. 4V).
) Spezial⸗Befehl 4. August 1733 (Ebda.). Relationen des Gen-Dir.
dom 24. April, 16. Mai und 23. Dezember 1733. Vgl. Altenstück 108.
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