Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Weiterlaufen der Konvention. 
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wie sonst in Magdeburg holten. Die magdeburgische Kammer schlug 
war vor,) den Lüneburg-Leipziger Frachtverkehr über Magdeburg 
u zwingen, wodurch sie auch die Landfracht zugunsten des Elb— 
verkehrs zu schädigen hoffte, in Berlin ging man aber auf so bedenk— 
liche Versuche nicht ein. Als im August 1736 die magdeburgischen 
Fuhrleute sächsischerseits angewiesen wurden, künftig nicht mehr über Eis— 
leben⸗Naumburg⸗Schleiz, sondern über Leipzig nach Nürnberg zu fahren 
und dort die schwere Durchgangsakzise zu erlegen — abgesehen von 
dem Umweg und zahlreicheren Zöllen —, hat man durch Schreiben 
in das sächsische Ministerium?) erreicht, daß die Fuhrleute die alte 
Ztraße weiterhin fahren durften.?) 
Die Konvention ging 1733 zu Ende, ohne daß Preußen einige 
der sächsischen Forderungen befriedigt hatte. Schon im Frühjahr 
1733 begann man in Preußen Erhebungen anzustellen, ob eine 
Erneuerung oder Verlängerung vorteilhaft sei. Die magdeburgische 
Kammer berechnete, daß man durch die Konvention jährlich 44 485 Tlr. 
nehr gewinne als Sachsen. Da dieses zudem bei vertragslosem Zu— 
tande den fränkischen Salzhandel unmöglich machen konnte, und 
da vor allem das magdeburgische Land unter einem solchen sehr 
eiden würde, so war die Verlängerung der Konvention entschieden 
nzuraten.) In Berlin war man auch so sehr davon überzeugt, 
—DD 
itze und Akzidentien im Magdeburgischen wieder auf den alten Fuß 
zu setzen, Kontraktholz und Floßgerät für Groß-Salze zollfrei zu 
assen und das zu viel Erhobene zurückzuzahlen.b) 
Dann aber zeigte sich der König durchaus abgeneigt, neue Ver⸗ 
) Berichte vom 31. August und 2. November 1733 (Gen.-Dept. Tit. 38 
Nr. 7). 
) 3. November 1736 (Ebda.). 
3) Geklagt wurde auch über einen Prohibitionszoll, den Sachsen seit 1730 
in Vogtlande von blauer Farbe, die aus Franken nach Norden gefahren wurde, 
hob, um dadurch den in den sächsischen Werken gemachten Farben eine Art 
Monobol zu verschaffen (Magdeburg AS Nr. 4 Vol. IV). 
9) Spezial-Befehl vom 24. März und Bericht der Kammer vom 18. April 
lz33 (Magdeburg A8 Nr. 4V). 
) Spezial⸗Befehl 4. August 1733 (Ebda.). Relationen des Gen-Dir. 
dom 24. April, 16. Mai und 23. Dezember 1733. Vgl. Altenstück 108. 
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