534
Vierter Teil.
ging darauf nur wenig ein und strebte vielmehr nach Änderung der
Verträge gemäß dem eigenen Wirtschaftsinteresse. In den preußischen
Weisungen wird betont, daß die Frage des Fürstenguts und des
Salzhandels im Vordergrunde stehe.
Dagegen drohte man, wenn die Konvention nicht renoviert werden
sollte, so werde man von jedem nach Kursachsen gehenden Stück Salz
den Impost, und zwar nicht 2, sondern 4 Gr. nehmen und überdies
die Preise in den magdeburgischen Kokturen nach Belieben setzen
können (22. November). Nur in einigen nebensächlichen Punkten gab
Preußen etwas nach, sonst aber blieben beide Teile ohne Wanken
und Entgegenkommen auf ihren Forderungen bestehen. Als völlig
unannehmbar bezeichnete Sachsen die drei preußischen Forderungen:
Ausschluß der wollenen Zeuge vom freien Handel, Bevorzugung in
den Leipziger Meßabgaben, Beseitigung des sächsischen Straßenzwangs,
wodurch Preußen nur das Oberlausitzer und magdeburgische Kommer—⸗
zium nach Frankfurt und Magdeburg ziehen wolle. Daher sah Preußen
nur den einen Ausweg, daß die Konvention in generalen terminis
prolongiert werde — „damit Uns die Hände so wenig als möglich
gebunden werden, und Gelegenheit offen bleibe, der Komvenienz nach
bei dem Commerce etwas fruchtbarliches für Unsere Lande zu ver⸗
ändern“ —, und daß etwa über die Akzise und die Elbzolltarife nach
—0
Auf einen von Sachsen mitgeteilten Entwurf zu einer erneuten Kon⸗
vention ließ man sich gar nicht ein.
Die Baruther Konferenz wurde im Dezember unterbrochen, da
man sich in Berlin in mündlicher Verhandlung schlüssig machen
wollte. In einer Konferenz auf der Geheimen Ratstube? wurde die
finale Deklaration für Sachsen vereinbart: den Kommerzientraktat
von 1728 im ganzen und in seinem Wortlaut weiterlaufen lassen,
alles auf gleichen Fuß und reziproke Parität traktieren, die Fürsten—
gutfreiheit generell festhalten.“ In einem Punkte blieben beide Teile
) Resolutionen vom 22. Oktober, 26., 28. November, 4. Dezember 1788—
2) 13. Dezember 1738: die beiden Kommissare v. Viebahn und v. kalt—
stein mit v. Görne, v. Happe, Culemann, Manitius vom Generaldirektorium.—
v. Podewils, Thulemeyer vom Auswärtigen Amt.
s) Demgemäß auch Final-Instruktion für die Kommissare, Berlin 17. Dezember
1738.