Verhältnis mit Polen.
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heschwerden ein, daß preußischen Händlern das Feilhalten in polnischen
Grenzstädten verwehrt, oder daß sie mit Losungsakzisen beschwert oder
ür vermeintliche Unbilden haftbar gemacht wurden. Es waren aber
neist kleinere, im Grenzverkehr nicht ungewöhnliche Dinge; die Kammern
widerrieten selbst, Repressalien zu ergreifen, da eine Störung des
zegenseitigen Handels Preußen größeren Schaden brächte.) Und
daß die gemeldeten Exzesse großenteils nur die Antwort auf die scharfe
preußische Manufaktur- und Akzisepolitik und Werbepraxis waren, sah
der König selbst ein, wenn er zu einem Reskript, beim Hof und Reichs—
tag Remedierung zu suchen,?) bemerkte: „Was vor imposten / Wier
müssen die Korde nit viell tuchiren / sondern die Pohlen mehr ursach
zu beschwerden als wier über Pohblen.“
Ursache zu Beschwerden wurden Polen allerdings gegeben, denn
gerade wider die vorwiegend agrarischen Nachbarstaaten verfuhr Friedrich
Wilhelm besonders unsanft. Polnisches Getreide und Vieh wurden
eit 1721 zur Einfuhr verboten oder mit verbotähnlichen Imposten
helegt, den Polen die Zufuhr nach Stettin und Kolberg gesperrt, ohne
zaß sie etwas ernstliches oder gar fruchtbarliches dagegen taten. Ähnlich
zjing es den beiden anderen agrarischen Nachbarn Mecklenburg und
Schwedisch⸗Pommern.
Gegen die Einfuhr von Getreide,) Vieh und selbst Wolle9 aus
Mecklenburg bekundete der König eine ganz besondere Schärfe.
Anderseits findet sich, daß gerade das kleine Strelitz die preußischen
Naßregeln nicht ohne weiteres hinnahm. Schon als 1704 einige
Atzise: Erhöhungen auf fremde Waren gelegt worden waren,“) wurde
m Strelitz dekretiert (28. Aug. 1705), daß in den dortigen Märkten
) Pommersche Kammer 27. Oktober 1723 (Stettin Do.⸗A., Tit. 18 Nr. 37),
greußische Kammer 80. März 1724 (Gen.Dir. Ostpr. Tit. 72 Sekt. 1 Nr. 6).
Ne preußische Regierung wurde 1. April 1724 beauftragt, ein umständliches
Nemoriai über die Beschwerden gegen Polen abzufassen, das dem König und den
Zenatoren in Warschau überreicht werden sollte (Kbg. 1118).
) 10. Oktober 1724 an die beiden Gesandten v. Schwerin (Gen.-Dir. Ostpr.
2. 1, 62. 1781 wurde wieder Material gesammelt für eine Replik auf einige
lnhsche und ermländische Beschwerden (Ebda.); es kamen wieder Klagen über Zoll—
ahöhungen und Plackereien der Bedienten, namentlich der jüdlschen Pächter.
) Vgl. oben S. 346 f. und A. B., Getreidehandelspol. II S. 328.
Wieder einzubringen erlaubt 17. Juni 1736 und 10. Dezember 1748.
) Bd. J, S. 574.