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Die bedeutsamsten Änderungen.
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getrieben und über die einländische Zuschauer sich moquiret haben“.
Dieses Unwesen laufe wider alle principia. Auf Petition der Frank⸗
furter Kaufleute sei zwar schon 26. März 1700 verboten worden,
die Einheimischen im Krossener Zoll höher zu setzen, es sei aber
aus unbegreiflichen Gründen nicht ausgeführt worden. So mußten
die königlichen Untertanen müßig zusehen, wie ihnen der
Profit, den die Natur und die Situation zwischen der See und
Schlesien ihnen destiniert zu haben schien, von Fremden entzogen
wurde, und sei diese Differenz die wahre Ursache des Verfalls des
Commercii in den märkischen Provinzen. Daher müßten jetzt ge—
samte Verfassungen dahin abzielen, daß den Schlesiern der imme—
diate Handel difficil gemacht werde, und die inländischen Kaufleute
vor ihnen möglichst benefiziert würden, damit sie diesen Handel
völlig an sich bringen, und Schlesien und die angrenzenden Pro⸗
vinzen mit Seewaren ausschließlich versorgen könnten.
Nach diesem Grundsatze waren bereits für 10 der wichtigsten
Waren die Akzisen und städtischen Imposten auf dem Oderkurse
soweit moderiert worden, daß die Kaufleute einigermaßen gegen
den Elbkurs aufkommen konnten.) Im neumärkischen Zoll wurden
nun wenigstens die Sätze so eingerichtet, daß die Inländer mit den
Schlesiern gleich standen, es wurde etwa die Mitte zwischen beiden
gezogen. So wurde ein Faß Zucker nun auf 7 Rtlr. 9 Gr. 1Pf.
gesetzt, wofür bisher die Inländer 21 Rtlr. 181/4, Gr., die Schlesier
12 Gr. erlegt hatten. Das bedeutete aber nach Meinung der
Kammer keinen Verlust, denn selbst wenn die Schlesier deshalb den
Handel einstellen sollten, würden die inländischen Kaufleute ihnen
diese Ware jetzt zuführen, und überdies wäre bisher nur der Zoll
von 12 Gr. gezahlt worden, da kein Einheimischer damit nach
Schlesien gehandelt habe.
Bei der Festsetzung des Warenzolls hatte man zwei der
bedeutendsten Frankfurter Kaufleute. Matthiaß und Gloxin, zuge—
zogen. Man hatte von einer Berechnung nach den Behältnissen,
wie es auf dem Elbkurs und bisher zu Krossen geschah, Abstand
genommen, weil der Ausfäll dabei zu groß geworden wäre, auch
weil der Wert des Inhalts zu verschieden sei; durch den Wertzoll
1) VBgl. unten Teil V, Abschnitt 3