Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Die bedeutsamsten Änderungen. 
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getrieben und über die einländische Zuschauer sich moquiret haben“. 
Dieses Unwesen laufe wider alle principia. Auf Petition der Frank⸗ 
furter Kaufleute sei zwar schon 26. März 1700 verboten worden, 
die Einheimischen im Krossener Zoll höher zu setzen, es sei aber 
aus unbegreiflichen Gründen nicht ausgeführt worden. So mußten 
die königlichen Untertanen müßig zusehen, wie ihnen der 
Profit, den die Natur und die Situation zwischen der See und 
Schlesien ihnen destiniert zu haben schien, von Fremden entzogen 
wurde, und sei diese Differenz die wahre Ursache des Verfalls des 
Commercii in den märkischen Provinzen. Daher müßten jetzt ge— 
samte Verfassungen dahin abzielen, daß den Schlesiern der imme— 
diate Handel difficil gemacht werde, und die inländischen Kaufleute 
vor ihnen möglichst benefiziert würden, damit sie diesen Handel 
völlig an sich bringen, und Schlesien und die angrenzenden Pro⸗ 
vinzen mit Seewaren ausschließlich versorgen könnten. 
Nach diesem Grundsatze waren bereits für 10 der wichtigsten 
Waren die Akzisen und städtischen Imposten auf dem Oderkurse 
soweit moderiert worden, daß die Kaufleute einigermaßen gegen 
den Elbkurs aufkommen konnten.) Im neumärkischen Zoll wurden 
nun wenigstens die Sätze so eingerichtet, daß die Inländer mit den 
Schlesiern gleich standen, es wurde etwa die Mitte zwischen beiden 
gezogen. So wurde ein Faß Zucker nun auf 7 Rtlr. 9 Gr. 1Pf. 
gesetzt, wofür bisher die Inländer 21 Rtlr. 181/4, Gr., die Schlesier 
12 Gr. erlegt hatten. Das bedeutete aber nach Meinung der 
Kammer keinen Verlust, denn selbst wenn die Schlesier deshalb den 
Handel einstellen sollten, würden die inländischen Kaufleute ihnen 
diese Ware jetzt zuführen, und überdies wäre bisher nur der Zoll 
von 12 Gr. gezahlt worden, da kein Einheimischer damit nach 
Schlesien gehandelt habe. 
Bei der Festsetzung des Warenzolls hatte man zwei der 
bedeutendsten Frankfurter Kaufleute. Matthiaß und Gloxin, zuge— 
zogen. Man hatte von einer Berechnung nach den Behältnissen, 
wie es auf dem Elbkurs und bisher zu Krossen geschah, Abstand 
genommen, weil der Ausfäll dabei zu groß geworden wäre, auch 
weil der Wert des Inhalts zu verschieden sei; durch den Wertzoll 
1) VBgl. unten Teil V, Abschnitt 3
	        
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