Braunschweig.
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Ungleich entgegenkommender als gegen Mecklenburg verhielt sich
preußen gegen einen anderen kleineren Nachbarn, Braunschweig—
Volfenbüttel. Mit diesem kam es ebenso wie mit denen im Westen
nfolge des Verbots vom 1. Mai 1719 zu Streitigkeiten, und wie
hort entschloß sich Preußen zum Nachgeben.)
Die braunschweigischen Handels- und Handwerksleute beschwerten
ich bei ihrer Landesherrschaft, als ihnen auf den Märkten der Ver—
kauf ihrer Waren an preußische Untertanen verwehrt wurde.) Herzog
August Wilhelm von Braunschweig verbot daraufhin, Magdeburger
und Brandenburger mit ihren Waren auf braunschweigischen Jahr—
närkten ferner ausstehen zu lassen, und so wurden auf dem Jahr—
narkt zu Kalvörde 5. September 1720 Gardeleger und Neuhaldensleber
Waren zurückgewiesen. In Berlin tat man erstaunt, da der Besuch der
dahrmärkte in preußischen Landen nicht verboten sei und mit Vorbewußt
und Willen keine Hindernisse gemacht würden?); man ließ aber zugleich
exwägen, ob etwa durch Repressalien etwas zu erreichen sei und ob
nehr fabrizierte Waren aus preußischen Landen dorthin oder um—
getehrt debitiert würden. Die Feststellung, daß viel mehr preußische
Fabrikate im Braunschweigischen, vor allem auf den Messen verkauft
als von dort eingeführt wurden, und daß ein Handelsverbot für die
Kaufleute und Manufakturen ein unersetzlicher Schaden sein werde,
war alsbald entscheidend. Es wurde ohne weiteres zugestanden, daß
die in Braunschweigischen fabrizierten wollenen Waren das Recht der
ainheimischen Waren genießen sollten, und daß deren Gebrauch den
oreußischen Untertanen verstattet sein solle.) Sie sollten aber, damit
i) Vgl. oben S. 402f.
) Das magdeburgische Kommissariat beschied 12. Februar 1720 die Zeug—
ind Raschmacher zu Helmstedt, ihnen set nicht verboten, auf den Jahrmärkten zu
berlausen, nur den Königlichen Untertanen sei Kauf und Gebrauch ihrer Waren
antersagt; aber Grumbkow bemerkte zu dieser offenen Auskunft wütend: „warum
üch dieser expression gebrauchen, es sein miserable Menschen“. Und als der
Atmärlische Steuerrat Hartmann 10. Juli 1720 ebenso an den Braunschweiger
Vagstiat schrleb, „worumb schreibt das der Mensch“. (Gen.-Dir. Pommern
Volls. Gen. Nr. 4).
) Kgl. Schreiben an den Herzog, 26. September 1720 (Ebda.).
) Kgl. Schreiben an den Herzog, 18. Dezember, entsprechend Restripte
. Dezember 1720, 31. Januar und 22. Februar 1721 (A. S. B. Gen.-Dir.
durmark Tit. 212 Nr. 2 und Magdeburg, Rep. As Tit. 8 Nr. 5).