Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Anhalt, Hannover. 
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da an andere Fremde. Deswegen wurde später von Berlin aus an— 
gefragt, ob denn solche Waren noch so angenehm und von den die 
magdeburgischen Märkte besuchenden anhaltischen und sächsischen Unter— 
anen so häufig gekauft würden, daß sie in Entstehung solcher Waren 
die Märkte nicht mehr besuchen dürften, inmaßen die im Lande fabrizierten 
Zeuge den englischen wenig nachgäben. Und da man dort für aus— 
zührbar hielt, daß in den Landstädten dergleichen verbotene Waren 
weiter nicht zum Verkauf ausgelegt, sondern jedesmal versiegelt und 
den Kaufleuten beim Ausgang wieder zurückgegeben werden könnten — 
so wurde noch weiter gegangen und verordnet: die fremden wollenen 
Waren sollen auch zum Debit der anhaltischen Untertanen auf die 
Märkte nicht mehr eingelassen, und dies den braunschweigischen Kaufleuten 
mitgeteilt werden. 1) 
Wie mit Braunschweig, so scheint man auch mit Anhalt gute 
Beziehungen gehalten und Vorgänge wie mit Sachsen vermieden zu 
haben. Es findet sich hier nur eine Beschwerde des Fürsten zu Bern⸗ 
hurg von 1724, daß seinen Untertanen auf den preußischen Jahrmärkten 
nicht nur hohe Imposten abgefordert, sondern auch die Führung fremder 
Zeuge und Waren verboten werde, und ein Gutachten der magdeburgischen 
dammer,“) worin sie bei der Lage der mit den benachbarten Ländern 
ehr melierten Provinz rät, zur Erhaltung des nützlichen mutuellen 
hommerziums allen anhaltischen Untertanen die bisherige Freiheit, die 
dahrmärlte zu besuchen, ferner zu lassen, obwohl die Bernburgschen 
mehr Vorteil aus dem Marktverkehr mit Magdeburg-Halberstadt zögen 
als umgekehrt, und obwohl dabei Unterschleife durch Einbringen fremder 
wollener und hochimpostierter Waren nicht wohl zu vermeiden seien. 
Aus den Braunschweig-Lüneburgschen Landen, die nur mit 
der Altmark und Priegnitz in Verkehr standen, liefen erst Beschwerden 
—DDD— 
das platte Land eingeschärft waren. Die hannoversche Regierung hat 
1735 Erhebungen angestellt über die Verkehrsbelästigungen und Markt— 
störungen im Brandenburgischen, ließ aber die Beschwerden darüber 
) Refkript an die magdeburgische Kammer 15. Dezember 1734 und 4. März 
735 (Gen.-⸗Dir. Kurmark 105 à 7). 
) 17. Juli 1724 (Gen.-Fabr.Dept. XXV, 10).
	        
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