Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Vierter Teil. 
nur durch die Magistrate von ülzen und Lüchow an die zu Salzwedel 
und Lenzen bringen. Es kam ein ganzes Bündel von Beschwerden 
über zu hohe Auflagen, Verkehrsbeschränkungen und Beamtenplacke— 
reien zutage, mit angehängter Drohung, falls nicht Remedur zu er 
warten sei, müsse man mit gleichen Maßregeln antworten. Den Akzise— 
bedienten wurde nun ihr unfreundliches und übles Betragen nachdrücklich 
und bei scharfer Ahndung verwiesen und den Lüneburger Kramern und 
Handwerkern der Besuch der Jahrmärkte und das Feilbieten ihrer 
Waren, ohne daß diese wie bisher in den Toren versiegelt und umötig 
visitiert werden sollten, verstattet. Die Fremden sollten nur Torzettel 
nehmen und Pfand geben, nachher die Losung, doch keineswegs eidlich, 
deklarieren und mit 1 Gr. vom Tlr. begleichen, auch an Zöllen nicht 
über die Rolle beschwert werden. Dagegen blieb die Ausfuhr von 
Wolle, Häuten und Fellen verboten, desgleichen sollte den Untertanen 
Kauf und Gebrauch der fremden verbotenen Waren, den fremden Bäckern 
das Ausstehen in den Jahrmärkten, den fremden Handwerkern das 
Arbeiten für Eingesessene, selbst Adlige, verwehrt bleiben. Daß 
Schmieden, Böttchern, Schustern der Marktverkauf, zum Teil mit Gewalt 
verwehrt worden war, wurde also mißbilligt und die Hoffnung aus— 
gesprochen, daß den brandenburgischen Schustern die ihnen bisher ver⸗ 
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Aber die hannoversche Regierung war damit keineswegs zufrieden, 
sondern ließ verlangen, daß ihren Untertanen keinerlei Akzise auf den 
Jahrmärkten abgefordert und den brandenburgischen nichts von ihnen 
zu kaufen und zu tragen verwehrt werde; andernfalls müsse man 
gegen jene ebenso verfahren und im besonderen den Einzelverkauf von 
Wollwaren auf Jahrmärkten nicht weiter verstatten. Das waren 
Forderungen, die in Berlin niemals bewilligt werden konnten. Immer⸗ 
hin wurde festgestellt, daß die Brandenburger mehr Märkte im 
Hannöverschen bezogen als umgekehrt, daß dies Land aus den eigenen 
Fabriken nicht versorgt werden konnte und daher ein Absatzfeld für 
die brandenburgischen Manufakturen sei, daß im besonderen von Salz⸗ 
wedel viel mehr dahin ausgehe als dorther einkomme, und daß diese 
2) Reskripte der kurmärkischen Kammer vom 21. Januar und 11. Februar 
1736 (Gen-Dir. Kurmark 212, Com. mit Lüneburg Nr. 1).
	        
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