J. Erwerbung von Vorpommern und Stettin.
Von den beiden Erwerbungen, die Friedrich Wilhelm J. in seinen
ersten Regierungsjahren dem Staate zubrachte, war das durch den
lltrechter Frieden von 17183 gewonnene kleine Oberquartier von
Geldern wirtschaftlich bedeutungslos, dagegen war das seit 1715 in
Besitz genommene schwedische Pommern bis zur Peene, mit Stettin,
ein seit langem gerade aus wirtschaftspolitischen Gründen angestrebter
hesitzz Allerdings hatte diese Erwerbung für Brandenburg jetzt nicht
mehr die Bedeutung, als wenn sie in der Mitte des vorhergehenden
dahrhunderts ihm zugefallen wäre.) Der Staat hatte schon seit
dahrzehnten seine Wirtschaftspolitik anders eingestellt, hatte den Neuen
hraben⸗Kurs Schlesien⸗Hamburg eingerichtet und Stettin soviel wie
möglich Eintrag getan. Das ließ sich nicht mehr und vor allem
nicht mit einemmal ins Gegenteil verkehren. Die preußische Handels⸗
nolitik ging nur langsam und zurückhaltend in Benutzung der neuen
dage vor. Fürs erste kam auch hinzu, daß der neue Besitz noch
Jahre hindurch, bis zum endgültigen Frieden vom 1. Februar 1720
vormell nicht sichergestellt war.
Im Anfang der Regierung, solange Stettin noch schwedisch war,
herrschte naturgemäß noch das Streben, die kleinen hinterpommerschen
handelsplätze gegen Stettin zu begünstigen. Als diese Stadt durch
Nen Nordischen Krieg Karls XII. schwer gehemmt war, erlebten jene,
vbwohl in ihrer Entwicklungsfähigkeit durch den Mangel einer Schiff—
sahrtsstraße in das Inland begrenzt, sogar einen kleinen Aufschwung.
Lehhst das kleine Kammin an der Dievenow gewann jetzt eine ganz
hesheidene Handelsbedeutung. Die Kamminer begannen erst gegen
iaoo Frachtschiffahrt über See nach Schweden und Lübeck zu treiben
und für die Stargarder, auch Kolberger Kaufleute Getreide aus- und
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) Vgl. Schmoller, Jahrb. VIII, S. 380 ff.