Verschlechterte Handelslage für Stettin. 553
roßen Abbruch getan Stettin verlor mit der Trennung von
zchweden auch den Vorteil, daß für den Verkehr innerhalb der
schwedischen Lande nur einmal Lizent zu entrichten war; der schwung—
jaste Handel mit schwedischem Eisen und Eisenwaren ließ nun nach,
da jedes Schiffpfund mit 11 Lüb Schill. Lizent außer den Ungeldern
helegt war, und das Eisen jetzt wohlfeiler über Lübeck oder Rostock
zu Lande nach der Mark gebracht werden konnte. Der Kornhandel
nach Schweden fiel fast ganz den Stralsundern zu. Ja seit 1728
wurden die Stettiner Schiffe im schwedischen Lizent und Zoll als
lusländer behandelt und mit 9 statt 60/, belegt, nachdem Schweden
—DDDD
satten) Die bisherige Freiheit vom Sundzoll aber ging den Stettinern
zurch einen ungeschickten Traktat des Königs mit Dänemark vom
18. Dezember 1715 auf immer verloren.?) Allerdings verlor auch
Schweden im Frieden von 1720 die Sundzollfreiheit, so daß dieser
wroße Nachteil für Stettin nicht lediglich dem Wechsel der Herrschaft
zugemessen werden kann. Alle diese sehr schweren Schädigungen trafen
nit den vernichtenden Wirkungen des nordischen Krieges zusammen,
xer den Handel lange Zeit ganz gelähmt haben muß. Die lebhafte
Frachtschiffkahrt der Stettiner in der Ostsee ist fast ganz zerftört
vorden, die Stettiner Reederei hatte 1692 128, 1720 nur noch
z8 Schiffe.
Die Lage war für Vorpommern und Stettin auch dadurch ver—
chlechtert, daß nun zwei, und zudem uneinige Mächte Anteil an den
dermündungen hatten.
Friedrich Wilhelm J. hat schon bei der Sequestration nachdrücklich
etont, daß die Odermündung uneingeschränkt preußisch sein, daß ihm
iso die ganze Peene, der weitaus wichtigste Mündungsarm, und
VWolgast zufallen müsse. Dänemark aber, das bei der Teilung im
Nobember 1714 den Teil Pommerns jenseits der Peene mit Rügen
n Sequester nahm, bestand 1714/ 15 hartnäckig und drohend darauf,
uß die Peene nicht einseitiger Besitz, sondern Grenze sein müsse, und
) Reskript an pommersche Kammer 8. April 1728: Der Gesandte v. Brandt
s angewiesen, sein möglichstes zu tun, um für die Stettiner Minderung zu er—
angen. (Stadt Stettin V, 3, 195).
) Näheres vgl. unten S. 567 f.