Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
setzte auch durch, daß ihm das linke Peene-Ufer und Wolgast verblieb. 
Doch sollten weder hier noch an einem andern Orte Auflagen von 
den Schiffen gefordert und der Schiffahrt irgendwelche Hinderung 
oder Beschwerung bereitet werden, auch auf der Insel Ruden außer 
den bisher gebräuchlichen Lotsen- und dergleichen Gebühren nichts 
erhoben werden.) 
In schwedischer Zeit war Wolgast die wichtigste Zollhebestelle 
Pommerns, hier wurde ebenso wie in Stettin der alte Fürstenzoll 
erhoben und seit dem dreißigjährigen Kriege die Lizenten. Aus prak— 
tischen Gründen war jedoch eingeführt worden, daß alle Schiffe, die 
in Stettin luden oder löschten, hier ihre Lizenten entrichteten und zu 
Wolgast nur anlegen, Papiere vorzeigen und sich visitieren lassen 
mußten. In den Jahren der dänischen Besetzung fiel nun Lizent und 
Visitation zu Wolgast fort für alle Schiffe, die nach und von dem 
preußischen Teil Pommerns verkehrten, und Preußen setzte nur einen 
Visitierer nach Peenemünde zur Aufsicht, ob zwischen da und Stettin 
etwas ab- oder eingeladen worden sei. Wegen des Zolls hatten die 
Stettiner sich beschwert, daß er von ihnen in Stettin nach der dortigen 
Rolle, die höher sei als die Wolgaster, erhoben werde; die Kammer 
entschied darauf 21. Mai 1716, die Stettiner sollten in Stettin, die 
Wolgaster in Wolgast zollfrei sein. 
Im Friedensschluß fiel indessen das bisher von Dänemark 
sequestrierte Vorpommern wieder an Schweden zurück, während Preußen 
den von ihm besetzten Teil gegen eine Kaufsumme endgültig erwarb. 
In den mit Schweden darüber geführten Verhandlungen beanspruchte 
Preußen wiederum Wolgast, sowie das Städtchen Loitz, die Insel 
Ruden und den Nothafen Grünschwart an der Peenemündung, also 
alle für die Schiffahrt in Betracht kommenden Orte, da diese für den 
Stettiner Handel unentbehrlich seien, dagegen bei dem Überrest von Vor— 
pommern keinen sonderlichen Nutzen schaffen könnten.) Da Schweden— 
unterstützt von England und Frankreich, unbedingt auf der Peene— 
grenze bestand, wollte Preußen wenigstens den Zoll und Lizent zu 
Wolgast abgetreten haben, begnügte sich aber endlich mit der Forderung, 
) Preußisch-dänischer Traktat v. 18. Dezember 1715, Art. 1u. 3 G.806 
m. 54 J; Loewe, Staatsverträge.) 
2) Instruktion für Frhr. v. Knyphausen, September 1719 (Ebda.).
	        
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