Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
der versandeten Swine aber wurde um so eher anempfohlen, als auch 
die Peene zuweilen so seicht sei, daß selbst die geleichterten Schiffe 
vielfach nur mit Mühe durchkämen, und deren Ausbaggerung auf 
gemeinsame Kosten von Schweden und Preußen notwendig werden 
würde.) Schon erging ein preußischer Befehl, daß alle im preußischen 
Territorium ladenden Schiffe zur Swine ausgehen sollten;?) und als 
der schwedische Gesandte in Berlin, Graf Posse, sich beschwerte, daß 
wider den alten Gebrauch auch die gar nicht von und nach Stettin 
fahrenden preußischen Untertanen die Lizenten zu Wolgast verweigerten, 
drohte Ilgen in seiner Antwort, man werde den Schiffsverkehr durch 
die Swine ableiten und so Wolgast auch den Fürstenzoll entziehen 
(11. Juli). 
Aus solchen frohen Plänen aber riß der nun einlaufende Kosten 
anschlag des Generalmajors v. Bodt über die notwendigen Arbeiten 
— Ausbaggerung, Uferbefestigung, neuen Kanal und Molen für die 
Ausfahrt bei Swinemünde —, da er sich auf 241810 Rtl. belief. 
Es wurde entschieden: „Wenn Wir aber solchen Anschlag excessiv 
hoch zu sein befinden und darzu wegen allerhand jetziger Zeit vor— 
fallenden importanten Ausgaben nicht wohl resolvieren können, so wird 
auf vorerwehntes dessein nicht zu reflectiren sein, es sei denn, daß 
man Mittel ausfinden könnte, wie die Schiffahrt durch weniger Kosten 
zu erhalten und zu befördern sei.“ 2). 
Wegen der Wolgaster Lizenten aber blieb Preußen bei seiner 
vorigen Auffassung und Verordnung, nur gaben die preußischen Lizent— 
bedienten, um Streitigkeiten zu vermeiden, auch den von anderen 
Ladestellen abgehenden Schiffen Stettiner Pässe mit, worauf die Stral⸗ 
sunder Regierung drohte,“) wenn das nicht abgestellt werde, müsse 
man in Wolgast förmliche Eide über jedes Schiffers Pässe abnehmen. 
Die Schiffer der kleinen zwischen Stettin und Anklam liegenden Lade⸗ 
30. Mai erging Ordre an den Residenten Rubach in Danzig, den Kunstmeister 
zu persuadieren, nach Berlin zu kommen (R. 19 u. 706). Im Januar 1721 unter⸗ 
suchte Generalmajor v. Montargues den Ort und gab ein vorläufiges Gutachten 
ab (Stettin Lizents. Vorp. 20 b). 
1) Gutachten v. Borcke, v. Massow, April 1721 (Ebda.). 
2) 3. Mai 1721 (R. 30 B. 54 II). 
3) Reskript an Gen.-Lt. v. Borcke, 25. Juli 1721 (Lizents. Vorp. 20 b). 
4) 10. Oktober 1721 (R. 30 B. 54 11).
	        
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