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Fünfter Teil.
so verdrossen, daß sie schon dieser Fahrt sich gänzlich zu begeben
drohten.) Auch andere lehnten sich gegen die kleinlichen Zänkereien
auf. Als den Städten Anklam und Demmin wiederum von Berlin
aus befohlen wurde, ihren Handel seewärts möglichst über Stettin
gehen zu lassen, da meinte Borcke, und das Generalkommissariat
pflichtete ihm darin bei, man werde damit nur den klaren Wortlaut
des Vertrages trüben, die Schweden reizen und den geringen Handel
jener Städte vernichten.?)
Auch in einer anderen Hinsicht war der vorpommersche Schiffs⸗
verkehr nach der Landesteilung übler dran. Während Schweden die
vorpommerschen Städte für solche Güter, die innerhalb des Landes
von einer Stadt zur andern gingen, von Lizenten 1692 befreit hatte
und nur Ungelder und Mastgeld von den Schiffen erhob, wurde
diese Freiheit unter der dänisch-preußischen Sequester 1716 aufgehoben.
Im schwedischen Anteil zu Stralsund wurde sie nachher wieder ein—
geführt, im preußischen aber wurden die binnenländischen Lizenten
weiter erhoben,e) obwohl vorgestellt wurde, der Handel von Stettin
nach Stralsund sei größer als umgekehrt, die preußischen Untertanen
würden also mehr betroffen als die schwedischen.) Bei solcher Be—
wandtnis hatten die Kolberger Kaufleute mit ihrer Bitte kein Glüch
daß ihnen Holz und Salz zu Swine und Dievenow und ihre nach
Frankfurt bestimmten Waren zu Stettin lizentfrei passiert und nur zu
Kolberg mit Lizent belegt werden möchten.?)
Aber auch der Zoll wurde nun wider schwedische Observanz von
den von Stettin nach anderen vorpommerschen Städten diesseits der
Peene gebrachten Gütern erhoben, ebenso von dem zu Wasser kommen-
den Brennholz und von kleinen Viktualien, von dem, was die Land⸗
leute zur Hauses Notdurft aus der Stadt holten, von Korn und
Wolle, die sie brachten oder holten. Was zu Garz oder Greifenhagen
) Bericht Braunsbergs vom 26. November 1721 (Ebda.).
2) Reskript vom 26. Juli, Bericht Borckes vom 20. Oktober 1721.
3) Kgl. Resolution vom 27. Januar 1721. Die binnenländischen Lizenten
betrugen 1719 und 1720 zusammen (in Rtil.):
zu Stettin zu Anklam
von ausgehenden Schiffen. . 86083 980 12 2280
, einlaufenden Schiffen. .. 164583 1000
) Bericht Lettows vom 22. Juni 1716.
5) Abgeschlagen durch Reskript, Berlin 17. Oktober 1716 (R. 30 B. 541)