Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Gestaltung der neumärkischen Zollrolle. 
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differierten, und zwar meist deshalb, weil sie zum Nachteil des 
Stettiner Handels im Wasserzoll erhöht worden waren, so sollte 
unter den jetzigen veränderten Umständen diese ohnehin geringe 
Differenz aufgehoben, und zu besserer Übersicht und Ersparung von 
Druckkosten nur eine Kolumne gemacht werden.!) 
Der Entwurf der Zollrolle wurde 30. November 1728 an 
die Kammer zu nochmaliger Durchsicht zurückgeschickt, diese sandte 
sie 11. Dezember revidiert wieder ein, und unterm 3. Januar 1724 
erschien die neue Zollrolle im Druck.) Gleichzeitig wurde nach— 
drücklich verfügt, daß alle Akzidentien der Zollbedienten, wie sie 
auch hießen, gänzlich zessieren und bei Verpachtungen, wie auch alle 
Plackereien, streng verboten werden sollten. Für die Zollbeamten 
wurde ein proportionierlicher Salarienetat entworfen, wobei die 
Behälter in den Hauptzöllen Krossen und Küstrin entsprechend 
erhöht wurden. Unterm 14. und 18. Februar 1724 wurde die 
Kammer noch wegen einiger ausstehenden Punkte beschieden. 
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Diese neue Zollrolle unterscheidet sich durchaus von allen bis— 
herigen, als die erste, die nicht lediglich von Kammer- oder Zoll— 
beamten angefertigt, sondern wesentlich von dem zur Mitarbeit mit 
der bisherigen Amtskammer kombinierten Kommissariat zustande 
gebracht worden ist.“) Dieses hat damit die in der Akzise geltenden 
wirtschaftspolitischen Grundsätze zum erstenmal auch im Zoll zur 
V Es trat daher für folgende Tonnenwaren der Landzollsatz von /3 Gr. 
alten, 2 Gr. neuen Zolls ein statt der in Klammern beigefügten höheren Wasser— 
zollsätze: Gesalzen Aal (87 /39), Lachs, Stör (a“ /12), Pfefferkuchen (41/10), Hering, 
rockene Pflaumen (32/3), Flumfisch, Sprotten, Tran, Fett, Schmalz, Honig, Lein— 
und Rüböl, Feigen (37/19), Dorsch (31/,); Schweineborsten, 2/3 (11/5) Gr., da ohne 
neuen Zoll. Dagegen ist Bergerfisch und Met auf den höheren Wasserzoll, 
3 bzw. 41/13 Gr., gebracht. Ermäßigt sind fonst: Bücklinge, Hecht, Franzwein 
Orxhoft von 82/ auf 53/, Gr.), Obst, Mandeln, Waidfarbe, Talg und Lichte, 
Glätte, Eisen und gußeiserne Waren. Harzer Blei und gemein Zinn sind gegen 
englische ermäßigt, ungehechelt Flachs auf die Hälfte, dagegen gebleicht 
Wachs, gerissene Federn und verarbeitet Kupier höher gesetzt, desgleichen Karpfen 
und Teer. Butter stand 1660 die Tonne auf 37/10 bzw. 22/3 Gr., später auf 
2/, erhöht, jetzt auf 31/, Gr. (2 Pf. vom Taler) gesetzt. 
Mylius IV, 1, Nr 68. 
3) Der Bericht vom 24. September 1723 ist unterzeichnet von v. Münchow, 
Hille, Hünicke, Büsing, Camman, Wilcke.
	        
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