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Gestaltung der neumärkischen Zollrolle.
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differierten, und zwar meist deshalb, weil sie zum Nachteil des
Stettiner Handels im Wasserzoll erhöht worden waren, so sollte
unter den jetzigen veränderten Umständen diese ohnehin geringe
Differenz aufgehoben, und zu besserer Übersicht und Ersparung von
Druckkosten nur eine Kolumne gemacht werden.!)
Der Entwurf der Zollrolle wurde 30. November 1728 an
die Kammer zu nochmaliger Durchsicht zurückgeschickt, diese sandte
sie 11. Dezember revidiert wieder ein, und unterm 3. Januar 1724
erschien die neue Zollrolle im Druck.) Gleichzeitig wurde nach—
drücklich verfügt, daß alle Akzidentien der Zollbedienten, wie sie
auch hießen, gänzlich zessieren und bei Verpachtungen, wie auch alle
Plackereien, streng verboten werden sollten. Für die Zollbeamten
wurde ein proportionierlicher Salarienetat entworfen, wobei die
Behälter in den Hauptzöllen Krossen und Küstrin entsprechend
erhöht wurden. Unterm 14. und 18. Februar 1724 wurde die
Kammer noch wegen einiger ausstehenden Punkte beschieden.
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Diese neue Zollrolle unterscheidet sich durchaus von allen bis—
herigen, als die erste, die nicht lediglich von Kammer- oder Zoll—
beamten angefertigt, sondern wesentlich von dem zur Mitarbeit mit
der bisherigen Amtskammer kombinierten Kommissariat zustande
gebracht worden ist.“) Dieses hat damit die in der Akzise geltenden
wirtschaftspolitischen Grundsätze zum erstenmal auch im Zoll zur
V Es trat daher für folgende Tonnenwaren der Landzollsatz von /3 Gr.
alten, 2 Gr. neuen Zolls ein statt der in Klammern beigefügten höheren Wasser—
zollsätze: Gesalzen Aal (87 /39), Lachs, Stör (a“ /12), Pfefferkuchen (41/10), Hering,
rockene Pflaumen (32/3), Flumfisch, Sprotten, Tran, Fett, Schmalz, Honig, Lein—
und Rüböl, Feigen (37/19), Dorsch (31/,); Schweineborsten, 2/3 (11/5) Gr., da ohne
neuen Zoll. Dagegen ist Bergerfisch und Met auf den höheren Wasserzoll,
3 bzw. 41/13 Gr., gebracht. Ermäßigt sind fonst: Bücklinge, Hecht, Franzwein
Orxhoft von 82/ auf 53/, Gr.), Obst, Mandeln, Waidfarbe, Talg und Lichte,
Glätte, Eisen und gußeiserne Waren. Harzer Blei und gemein Zinn sind gegen
englische ermäßigt, ungehechelt Flachs auf die Hälfte, dagegen gebleicht
Wachs, gerissene Federn und verarbeitet Kupier höher gesetzt, desgleichen Karpfen
und Teer. Butter stand 1660 die Tonne auf 37/10 bzw. 22/3 Gr., später auf
2/, erhöht, jetzt auf 31/, Gr. (2 Pf. vom Taler) gesetzt.
Mylius IV, 1, Nr 68.
3) Der Bericht vom 24. September 1723 ist unterzeichnet von v. Münchow,
Hille, Hünicke, Büsing, Camman, Wilcke.