564
Fünfter Teil.
zollt ist, soll bei der Ausfuhr zu Lande oder Wasser weiter keinen holl
geben; Getreide, Wolle und andere Waren, die aus inländischen Städten
oder Dörfern zu Lande oder Wasser zusammengeholt werden und Holz
zur Handlung, das unterhalb Gartz gefällt wird und sonst keine andere
Zollstätte berührt, geht in Stettin zollfrei ein, Brennholz zur Kon—
sumtion bleibt ganz zollfrei. Alles dies mußte aber verzollt werden,
falls es ausgeführt wurde. Über nichts hatte, wie die Kammer angab,
die Kaufmannschaft mehr doliert, als daß der Zollverwalter Katsch
1715 angefangen hatte, entgegen einer königlich schwedischen Resolution
vom 16. November 1707, von diesen Dingen Eingangszoll zu erheben.
Aber um das freie Kommerzium mit der Kurmark herzustellen,
hielt die Kammer auch eine Moderation des dreifachen Zolls zu
Löcknitz, über den alle Pommern klagten, für nötig. Nun wurde es
mit dem alten und neuen Zoll zwar bei der Rolle von 1721 belassen,
beim dortigen Schulenburgschen Zoll aber sollte der Warenzoll ganz
aufhören und nur ein Deichselzoll von 3 Pf. von jedem Wagen und
jedem Pferd, sowie vom Vieh die Sätze wie in den anderen kur—
märkischen Dammzöllen erhoben werden. Wenn der Zollpächter nicht
durch die zu verhoffende frequentere Passage und Handlung für den
Abgang des Warenzolls zureichend entschädigt werde, sollte er eine
entsprechende Vergütung erhalten.)
Für die Revision und Egalisierung der Stettiner und Garher
Zollrolle wurden handelspolitische Rücksichten vorgeschrieben; es sollte
„‚die Ausfuhr der einländischen denrsos, Zuwachses und fabricirten
Waren facilitirt, die Einbringung von dergleichen fremden Waren aber
etwas höher gesetzt, die durchgehende fremde Ware zur Beförderung
des commorcii nicht beschweret, sondern leidlich beleget werden.“ Allen⸗
falls sollte die neue neumärkische Zollrolle mit zum Fundament ge⸗
nommen werden, insoweit sie auf Pommern applicable sei. Der
Stettiner Magistrat, der im übrigen für die endlich erlangte Abstellung
seiner dringenden Beschwerden dankte (14. November 1724), bemerkte
zu diesem Punkte, daß unter die zu erhöhenden fremden Waren nicht
die Einfuhr aus Polen an Korn, Wolle u. a. gezogen werden möchte,
damit die Stettiner Kaufleute das Kommerzium mit Polen beibehalten
könnten, zumal da die Polen, wenn sie etwas herbrachten, auch wieder
24.
72
1
r
be
kto
O
2.
m
vo
er
m
m
a
K
kische
är
m
r
ku
e
di
n
a
t
ip
str
e
R
)