Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
eingeschränkt sei, denn zum Eigenhandel fehlten die Kapitalien, so daß 
kein einziger Kaufmann dort beständig mit Waren sortiert sei, der 
Kommissionshandel aber werde ungern gesehen und durch große jalousie 
gehindert, und Spedition sei noch weniger da. 
UÜber dieses Memorial wurden der Rat und die Kaufmannschaft 
vernommmen, die sich namentlich über die letzteren Indiskretionen 
ihres Mitbürgers recht abfällig äußerten; in Berlin aber ging man 
auf die andere Notwendigkeit zunächst ein, und stellte bestimmt eine 
Egalisierung der Imposten des Oderkurses mit denen des Elbkurses 
in Aussicht.) Die Stettiner wie die Frankfurter Kaufleute wurden 
aufgefordert, eine Warenspezifikation einzureichen. Die letzteren baten 
mit Dank für die gute Absicht, wenigstens mit 8 Waren: Hering, 
Tran, Stockfisch, Alaun, Zinn, Blei, Talg und Juchten den Anfang 
zu machen, denn wegen der großen Ungleichheit der Zölle hätten die 
Breslauer Kapitalisten das importante nogotium mit diesen fast allein 
an sich gezogen Ja diese trachteten so sehr danach, den Handel über 
Stettin und Frankfurt zugrunde zu richten, daß sie im vorigen 
Winter die Heringe etwas unter Preis verkauften, so daß die Frank— 
furter bei einer Partie Hering, die sie von Stettin erhandelt hatten, 
22 4 Rtl. auf die Tonne Schaden erlitten. Die Egalisierung, wofür 
sie eine Balance über diese 8 Waren einsandten, müsse bald geschehen, 
da es Zeit sei sich zu entschließen, ob in solchem negotio dieses Jahr 
etwas vorzunehmen sei.?) 
Das Generalkommissariat ließ auch von den Berliner Spediteuren 
eine Spezifikation anfertigen, was an Fracht und Zöllen für alle 
Waren auf dem Hamburg-Breslauer Kurs aufzuwenden sei; es ersuchte 
ferner am 26. April 1721 das General-Finanzdirektorium, von den 
beiden märkischen Kammern die genauen Angaben über Zölle und 
Schleusengelder auf beiden Kursen und möglichst auch über die Höhe 
der Lüneburger und Mecklenburger Zölle einzufordern.ꝰ) 
3i) Kgl. Reskript an v. Borcke und v. Lettow, Berlin 20. Februar 1721, auh 
deren Bericht vom 8. Februar (Stadt Stettin V, 1, 1961). 
2) Bericht der sämtlichen Kaufmannschaft zu Frankfurt (ohne Datum. Ebda.). 
Die Stettiner Balance wurde am 8. Oktober 1721 nach Berlin geschickt, eine in 
Berlin formierte Gegenbalance 17. Oktober nach Stettin zurück (Gen.⸗Dir. 
Pommern, Zolls. Nr. 3). 
c) Ebda. Das Gen.-Fin.-Dir. sandte die Spezifikation der kurmärkischen 
Kammer 12. Juli an das Gen.-Kom.; von der neumärkischen Kammer war noch
	        
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