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Fünfter Teil.
sagt würde, wodurch wohl der Abgang wegen des Boysalzes beim
Lizent ersetzt und die Stettiner Kaufleute in ihrem Handel merklich
benefiziert werden könnten.) Auch dachte man alle französischen
Weine hierfür über Stettin kommen zu lassen, dagegen die von Ham—
burg kommenden zu impostieren und solchergestalt abzuhalten, und
ließ sämtliche Berliner Weinhändler befragen, ob sie etwas haupt⸗
sächliches bedenkliches dawider einzuwenden hätten.?)
Diese hatten aber so gut wie alles dagegen einzuwenden. Die
Stettiner hätten nicht so viele Schiffe und keine Handelsbeziehungen,
die Weine aus erster Hand, aus Frankreich, Spanien und vom Mittel-
meer zu holen; der Weg über Stettin sei viel weiter und teurer, der Wein
werde dadurch leiden; auf dem gefährlichen Ostseeweg müsse man die
Waren versichern, aus Holland könne man sie ohne Assekuranz
kommen lassen; in Stettin fehle es an Kapitalisten und Kredit, in
Hamburg hätten sie Kredit und /, Jahr Ziel, ohne das könnten sie
nicht bestehen, ihr Debit mit Wein und Branntwein nach Sachsen
werde ihnen verloren gehen. Von allen Weinhändlern, meist Franzosen,
zeigte auch nicht einer nur die geringste Neigung, einen Versuch mit
Stettin zu machen. Die Stettiner Kaufleute gestanden selbst zu,) daß
die Hamburger jene Waren wohlfeiler liefern könnten, weil sie solche
mit eigenen Schiffen aus erster Hand holten, während sie selbst sie
aus zweiter Hand, durch die Holländer kommen lassen müßten. Um
diesen Verkehr nach Stettin zu leiten, müßten die Imposten ent—
sprechend herabgesetzt, der Handel mit Hamburg streng verboten werden,
und müsse Stettin ein Monopol nicht nur für Gewürz⸗ und Apo⸗
thekerwaren, sondern auch für Fisch- und Fettwaren, Wein und Brannt⸗
wein erhalten.
Darauf urteilten die Apotheker und sämtliche deutsche und fran⸗
zösische Materialisten der Residenzstädte: Da die Stettiner selbst er—
klarten, sie könnten die Waren nicht in so zivilem Preise wie Hamburg
liefern, sei es damit erledigt. Wenn sie sich in solchen Stand setzen
ij Reskript an Gen.-Leutn. v. Borcke und Geh. Rat v. Lettow, Berlin
1. März 1722 (Abschr. ggz. Grumbkow).
2) Reskript an Magistrat von Berlin, Berlin 10. März 1722 Stadt
Stettin V, 1, 201 4).
3) Konferenzen vom 11. und 12. März 1722.