Der Handel mit Kolonialwaren und Wein. 587
sollten, die Waren zu denselben Preisen und Bedingungen wie anders—
wo zu überlassen, wolle man sich ihrer bedienen, aber freiwillig und
ungezwungen, denn man müsse die Freiheit haben, die Waren je nach
Umständen und Kosten kommen zu lassen, woher man wolle. So
bezögen einige von ihnen schon seit vielen Jahren aus erster Hand
aus Holland, England oder Frankreich über Altona, wenn sie auf
diese Weise wohlfeiler als in Hamburg etwas haben könnten.!)
Die Stettiner konnten allerdings einige dieser Bedenken richtig
stellen.) Sie hätten wenigstens 20 Schiffe, die imstande seien, aus
Frankreich Wein zu holen und die je 4200—-1000 Oxhoft faßten und
somit einen großen Teil von ganz Deutschland versorgen könnten.
Allein mit dem schon vorhandenen Vorrat an Wein könne man die
Residenzstädte auf 1,, Jahr providieren. Handlung und Kredit würden
gestärkt werden, wenn das Wechselrecht eingeführt und strikte gehalten
werde. Auch sonst seien alle Bedenken zu beseitigen, wenn nur die
Unkosten mit dem Elbkurs egalisiert würden.
Dies, die Moderation der schweren Eingangsimposten, sowie der
Oder- und Warthezölle, war die immer wiederholte Bitte der Stettiner,
es war die Vorbedingung für alles weitere. Im Anfang des Jahres
1722 war ein Hofrat la Coste von Berlin in Stettin gewesen, um das
dortige Manufaktur- und Kommerzienwesen weiter einzusehen, und
hatte dabei im königlichen Auftrage auch auf dem Seglerhause anzu—⸗
fragen, warum eine Reihe von Material- und anderen Waren in
Stettin teurer sei als in Berlin. Es wurde festgestellt,) daß die
Abgaben für diese Waren, zumal der Lizent, dann auch die Stadt—
zulage in Stettin, unverhältnismäßig hoch waren. Für ein Faß mit
Kram⸗ oder Spezereiwaren von 2600 3000 Pfd. waren von Hamburg
bis Berlin an allen Unkosten einschließlich Zoll 10 —12, in Stettin
allein an Lizent mit Agio und Ungeldern 1885 Rtl. zu entrichten.
Die Mehrkosten für diese Waren betrugen in Stettin gegenüber Berlin
auf 100 Thr. 41/, Thr., bei Indigo 81/,0, Alaun 9, Krappe 8,,
1) 20. April 1722 wird General v. Borcke beauftragt, der Stettiner Kauf—
leute Meinung darüber zu hören (Stadt Stettin V, 1, 2012).
) 29. April 1722 (Stadt Stettin, V, 1, 200 b).
9) 3. Januar 1722 (Stadt Stettin V, 1, 201), dazu ein Bericht des pomm.
dommissariats vom 26. März 1722 (Gen.-Dir. Pommern, Stettin, Französ.
Kolonie Nr. 1).