Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

590 
Fünfter Teil. 
einem ganz neuen Kommerz und Debit in Brandenburg und Schlesien 
um so eher zufrieden sein, da sie sonst wie bisher von solcher Handlung 
gar nichts gewinnen und den künftigen Vorteil von mehr Handel und 
Wandel überhaupt nicht genießen würden. Sie sollten binnen drei Wochen 
eine Resolution einsenden, ob sie den Berliner Kaufleuten und Materia— 
listen ihre aus Holland oder England verschriebenen Waren gegen 
gleiche Speditonsprovision, wie zu Berlin üblich, passieren lassen 
oder wieviel sie an Niederlagsgebühr verlangen wollten. 
Den Städten wurde noch nach Abreise der Deputierten eine könig⸗ 
liche Resolution?) zugesandt: Der Vorschlag wegen Poassierung der 
Niederlage sei nur ad referendum gegeben, sie sollten es zu Hause 
reiflich überlegen. Der König wolle ihnen eine Nahrung, so sie vor⸗ 
hin aus den Residenzen nie gehabt, beilegen, erwarte aber, daß sie 
nach allen dabei vorkommenden Umständen so viel eher eine Seiner 
Maiestät gefällige Resolution einsenden werden. 
Die Frankfurter Kaufmannschafts) lenkte nun ein, die Absicht 
des Königs müsse aber mit Konservation ihrer Privilegien durchgeführt 
werden. Die Freiheit des Vorbeischiffens könne durch einen freien 
Vertrag zwischen Stettin. Frankfurt und Berlin ausgemacht, und von 
diesen eine Sozietät aufgerichtet werden, damit Schlesien und Schweden 
nicht ein gleiches prätendierten. Sie machten aber zur Bedingung, 
daß die Umladung und damit ein Schatten des Stapelrechts bleiben 
müsse; dadurch würden auch allerlei Unterschleife verhindert, die 
Konsumtion und die Schiffergilde erhalten werden, andernfalls könnten 
die Schlesier sie von der Fahrt nach Stettin verdrängen, denn sie 
hätten billigeres Gesinde und könnten niedrigere Fracht nehmen. In 
Berlin werde ja auch umgeladen. Ferner müsse die Spedition durch 
Frankfurter Faktoren geschehen, und die Höhung wenigstens der außer 
Landes gehenden Heringe bleiben, weil sich die Auswärtigen schon 
an die Zeichen gewöhnt hätten. Den Breslauern müßte die Handlung 
über Hamburg durch eine Handlungsakzise in Berlin oder einen Lizent 
im Neuen Graben oder ein höheres Schleusengeld erschwert werden. 
) Ein Faß von 20—30 Ztr., ein Packen Fisch u. a. von 6 Schyfd. eine 
Kiste Waren 12 Gr., ein Pack englisches Kalb- oder Sohlleder, ein Orhoft Wein 
oder Branntwein 6, ein Schpfd. oder Tonne Hering, Tran und sonstige Waren, 
ein Block Zinn 2, eine Molde Blei J1 Gr. 
2) Vom 13. Mat (Abschr. v. Grumbkow, Stadt Frankfurt III, 144, 1) 
) Eingabe vom 21. Mai 1722 (Abschr. Ebda.).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.