Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Vorschlag einer dreistädtischen Handelssozietät. 591 
Der Vorschlag einer Handelssozietät aus den drei Städten wurde 
in einem Projekt des Geheimen Rats Manitius vom 9. Juni weiter 
wusgeführt. Dabei sollte jeder, der einzutreten willens war, einen 
edlichen Revers ausstellen müssen, um alle besorgten Unterschleife 
wegen der von Schlesiern, Sachsen u. a. mit unterlaufenden Handlung 
ureichend abzuschneiden. Wer dem zuwider fremde Handlung unter 
eeinem Namen treibe, solle unweigerlich aus der Sozietät ausgestoßen 
werden. Die Kaufmannsgilden sollen durch Rekognitionen von /. 
ind 1430,, entschädigt werden. Wenn diese Pakten geschlossen seien, 
würden die Oderimposten nach den gemachten Balancen derart zu 
moderieren sein, daß die Waren über Stettin wenigstens um 20/09 
borteilhafter als über Hamburg zu erhalten seien. Vordem würde 
die Moderation wenig Effekt haben, und Stettin nimmer an einigen 
debit in Brandenburg, Schlesien, Sachsen und Polen denken können, 
weil alle dortigen Kaufleute schon an den Bezug von Hamburg ge— 
wöhnt seien, und dürfte so leicht kein Kaufmann aus Berlin Waren 
on den Stettiner Kaufleuten verschreiben, weil diese ihres notorischen 
geringen Vermögens halber selbst keinen großen Vorrat an Waren 
uuf ihr Risiko und Konto anschaffen könnten. Denn ihr Professions— 
eid hindere sie selbst, daß sie von vermögenden fremden Kaufleuten 
wenig Hilfe annehmen könnten. Wenn es nach Stettin ginge, würden 
sie bei ihrem zweifellos begründeten Stapelrecht, aber auch bei ihrer 
isherigen schlechten Handlung und Nahrung bleiben, weil niemand 
genötigt sei, von da etwas kommen zu lassen, und man wie bisher 
alles auf der Elbe oder von Danzig und Thorn erhalten könne. 
Dieses Projekt wurde nach Stettin geschickt, damit die Kauf— 
mannschaft ihre Gedanken darüber eröffne, und dabei nochmals ver⸗ 
ichert, die Absicht des Königs sei dahin gerichtet, Handel und Schiff- 
jhrt dort wieder hoch und in alten Flor zu bringen, dieser Zweck 
i aber unmöglich zu erreichen, wenn nicht zwischen den drei Städten 
segenseitiges Vorbeifahren verabredet werde.) 
Daraufhin erklärten sich Magistrat und Kaufmannschaft zu Stettin 
bereit.e) durch einen absonderlichen Vergleich und ohne daß es ihrer 
ij Kgl. Resolution an Vorcke und Lettow, 16. Juni 1722 (Stettin Kriegs- 
uchiv XII, Commerc.⸗S. Nr. 7). 
) Prolectierte Conditiones, Stettin 7. Juli 1722 (Abschr. Stadt Frank⸗ 
iurt III, 144, 1).
	        
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