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Fünfter Teil.
Berlin notwendig, denn früher seien die großen Hamburger Schiffe
immer bis zur Kersdorfer Niederlage gefahren.
So gingen die Meinungen der Interessenten noch sehr ausein—
ander. Das Generalkommissariat aber setzte einen Entwurf für einen
zwischen den drei Städten abzuschließenden Rezeß auf und beraumte
eine Konferenz darüber auf den 19. Oktober an, wobei das Werk
ohne weitere Verzögerung entweder in Güte oder durch Machtspruch
zustande gebracht werden sollte.) Der Stettiner Magistrat reichte
dagegen eine Immediatvorstellung ein, und man wurde selbst bei Hofe
durch die vielen Einwände bedenklich gemacht, ob der intendierte Ver—
gleich der dortigen Handlung vorteilhaft oder schädlich sei.) Die
Konferenz wurde auf den 1. Dezember verschoben, aber sogar davon
baten die Stettiner dispensiert zu sein. Borcke mußte ihnen gut zu—⸗
reden: wenn sie nur mit guter Manier ihre Notdurft in der Konferenz
vorstellen würden, werde man allen dogard davor haben, zumal da ihm
bewußt sei, daß die königliche Intention vornehmlich dahin ginge, das
Stettiner commercium florieren zu machen. Die Stettiner wollten
dor allem die Ostseewaren für sich behalten und die Frankfurter Um—
ladung nicht zugestehen, denn sonst sei ihre Niederlage aufgegeben.
sene konserviert.*)
Die Konferenzen fanden am 4. 7. und 9. Dezember 1722 in
Berlin statt. Klinggräff und Manitius verhandelten mit den städtischen
Deputierten; in der ersten Konferenz war noch Scharden, in der
zweiten und wichtigsten waren die Minister v. Grumbkow und v. Krautt
zugegen.) Es gab einen harten Kampf mit den Stettiner Deputierten,
Völschow und Vanselow, die instruiert waren, sich genau an die von
1) Reskript an das pommersche Kommissariat (Ausf. ggz. Krautt, Stettin
Q.⸗A. Vorp. Licents. 481), mit beigefügter „Punktation“. Diese stimmt in der
Hauptsache mit dem späteren Rezeß überein, nur ist dieser genauer abgefaßt und
ommt in einigen Punkten den Stettinern mehr entgegen.
2) VBorcke wird durch Reskript vom 11. Oktober 1722 zum Gutachten darüber
aufgefordert.
8) Bexicht Borckes, Stettin 6. November 1722 (Stadt Frankfurt II, 163.4
Instruktion der Stettiner Deputierten 26. November 1722 Stadt Stettin V,
1, 204 a).
2) Relation der Deputierten über den Verlauf der Verhandlungen, Stettin
15. Dezember 1722 (Stadt Stettin V, 1, 204 a).