Konferenz wegen des Oderhandels. 595
hrer Stadt eingesandten Bedingungen zu halten. Als sie sich darauf
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vesen, sie sollten bedacht sein, das Wohlwollen, das der König für
e hege, nicht in Ungnade zu verwandeln, wenn sie dieses Werk frucht⸗
os sein ließen. Die Hauptsache war, in welchem Umfang die Durch⸗
sandlung gestattet werden sollte. Die Stettiner wollten den beiden
moeren Städten nur den freien Handel in und aus der Nordsee zu—⸗
gestehen, den Ostseehandel aber sich allein vorbehalten und waren zuerst
uuf keine Weise und durch kein Zureden der Geheimen Räte davon
ihzubringen. In der zweiten Konferenz überließen sie zur neuen
dandlung: Leinwand und Manufakturen, Juchten, Rauchwerk, Rauch—
eeder, Wachs, Pech, Teer, Schwefel, Vitriol, Fliesen, Wetzsteine,
Wacholder, Kümmel, eingesalzenen Lachs, und behielten sich allerlei
Tonnengüter, besonders Leinsamen und Tran, Alaun, Kreide, Eisen,
dupfer, Hanf und Korn vor. Schließlich aber reservierten sie sich
aur Eisen, Leinsamen und Tran.
Die Frankfurter waren einverstanden unter der Bedingung, daß
diese drei Waren auf der Oder nicht weiter als bis Frankfurt gebracht
rürden. Die Berliner aber wollten das Eisen durchaus nicht den
Stettinern als ein prascipuum überlassen, sondern sich lieber der Hand⸗
ung über Stettin begeben und alles im alten Stande lassen. Schließlich
cllätten sich die Berliner und Frankfurter bereit, das Protokoll zu
unterschreiben, weil sich genugsam die grace und faveur für ihre
ZStädte geäußert, aber die Stettiner Deputierten weigerten sich jetzt.
die erläuterten ihren Standpunkt durch ein Memorial, das vom
xitten Verhandlungstage datiert ist. Sie hätten viel aufgegeben, in⸗
dem sie die Vorbeifahrt mit Vorbehalt einiger Waren nachgegeben
ütten. Dafür sollten sie aber gar nichts erhalten, denn wenn ihnen
iicht einmal die freie Oderfahrt mit den wenigen vorbehaltenen Waren
sügestanden werden wolle, werde ihnen die Handlung damit unmöglich
macht. Ebenso solle ihnen durch den Frankfurter Umladezwang
die schlesische Handlung beschwerlich und überdrüssig gemacht werden.
— Vergleich unter solchen Bedingungen könne ihnen nicht zugemutet
verden und sei vor der Posterität nicht zu verantworten. Sie baten
aher, alles in statu quo zu lassen und sie zu entlassen.
Auch in anderen Einzelfragen konnten die Stettiner nichts durch⸗
ehen: Wracke und Höhung sollten nach Belieben in Frankfurt oder
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