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Fünfter Teil.
als man die Berechnung der Frachtkosten fortließ, zumal da sich soviel
herausgestellt hatte, daß darin keine großen Unterschiede bestanden, und
daß die Frachten auf dem Oderkurs für mehrere Waren sogar niedriger
waren.) Es wurden also nur die Zölle und Auflagen von Stade bis
Krossen einerseits und vom Sund bezw. Wolgast bis Krossen anderseits ver—
Jlichen; für Eisen Lübeck —Lauenburg — Berlin gegen Wolgast Stettin —
Berlin, für Franzwein Stade— Berlin gegen Sund — Stettin — Berlin.
Dann wurde von den Imposten des Stettiner Kurses, soweit sie in preußischen
Landen erhoben wurden, soviel moderiert, daß die Gesamtsummen auf
beiden Kursen ungefähr gleich kamen. Es wurde dabei der Lizent zu
Oderberg ganz aufgehoben,?) an den städtischen Imposten und Niederlags—
spesen zu Frankfurt und Stettin, den Akzisen in beiden Städten, am
Stettiner Lizent und dem Krossener Konzessionsgelde) 1/. —E/ gebkürzt,
an den königlichen Zöllen aber nur für Juchten und Blei je 14, für
Zinn und Eisen je .
Durch Königliche Verordnung vom 17. April 1723 wurde die
Frankfurter Großhandelsakzise für alle Material- und Spezereiwaren
auf 10/0, für die übrigen Tonnenwaren aber auf 2/0, festgesetzt
And zwar wurden die in der Balance befindlichen Waren auf feste Sätze
gebracht: Last Hering, Tran 132/3, Alaun 12 Gr., Schiffpfd. Juchten
Zzu,,. Talg 2, Zinn 12/, Eisen 11/,, Blei, Fisch 1 Gr.; Leinsaat, Hanf—
Werg und Kreide blieben auf dem Wertsatz von 3/40/0. Dies sollten
die Frankfurter Kaufleute für ihre eigenen Güter, die sie in und außer
Landes en gros debitierten, entrichten, ob sie diese auf der Niederlage
oder in ihren Häusern und Magazinen lagerten. Alle Waren, die Fremden,
auch Stettinern oder Berlinern gehörten oder an Frankfurter zur weiteren
Spedition adressiert waren, gingen frei. In Berlin und Stettin dagegen
mußten die Kaufleute alles was fie in ihre Häuser nahmen, für voll
Das kam durch die viel längere Flußstrecke HamburgBreslau. Die
Frachtkosten Berlin — Breslau und Frankfurt — Breslau waren gleich, aber die
Strecke Hamburg — Berlin kam viel teurer als die kleine Strecke Steztin— Franlfurn.
Das wurde bei einigen Waren durch die längere Seefahrt durch den Sund und
die hierbei notwendige Assekuranz ausgeglichen.
) Reskript des Gen.«Dir. vom 80. April 1723.
) Diese ehemalige Magistratsauflage erscheint hier als eine königliche, woran
der Krossener Magistrat nur noch einen Anteil hatte. Sonst in aleicher Höhe wie
früher. Vgl. Bd. J S. 178. 299.