Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Herabsetzung der Oderhandels-Imposten. 599 
nersteuern; für das was sie außerhalb der Königlichen Lande debitierten, 
nußten sie in Berlin 11/,, in Stettin 10/, Großhandelsakzise entrichten. 
wobei ihnen die etwa erlegte Konsumtionsakzise gut getan wurde.!) 
In Stettin wurde 8. April 1723 eine revidierte gedruckte 
zulagsordnung eingeführt, die Sätze für Einheimische und Fremde gleich 
nur daß jene vom Bollwerksgeld frei waren), und zwar von Wein 
und Branntwein wie vorher, von andern Waren 10/, des Werts; 
jandwärts einkommende Güter frei, außer ausländischem Flachs, Hanf, 
Butter, Speck, Teer, Pech, Grütze, Honig, Tuchen und wollenen Waren, 
Wein und Branntwein.?) 
Schon vorher war man in Berlin lebhaft durch die Nachricht be— 
unruhigt worden, daß allein zu Stralsund 86 nach Schweden beladeneSchiffe 
segelfertig lägen, wodurch Stettin und dem ganzen Lande aller Handel 
mntzogen werde. Man hatte einen Handelskundigen nach Stralsund 
und Wolgast geschickt und den Verkauf von Stettiner Schiffen ohne ein⸗ 
geholte Erlaubnis scharf verbieten lassen.) 
Gegen Ende Mai verhandelten Oberpräsident v. Massow und 
dammerdirektor v. Grumbkow mit Vertretern des Magistrats und der 
ßaufmannschaft über das dortige Kommerzien- und Manufakturwesen, 
und es knüpften sich daran weitere Gesuche und Entscheidungen über 
giele Teile des Handelswesens. 
Die Stettiner erfuhren erst jetzt (288. Mai) von der Moderation 
in Oderkurs, sie bedankten sich für die Sorgfalt in Beforderung der 
kommerzien, erwirkten aber doch die Zusage, daß ihnen künftig der— 
leichen wichtige Nachrichten von den Steuerräten nicht vorenthalten 
würden.) Sie hatten aber noch einige Wünsche in der Sache selbst. 
hering war im Lizent nur um . und Talg nur um 1/, moderiert, 
nach der Bestimmung vom Februar aber sollten sie (Talg wenigstens 
der inländische) nur 14, Lizent geben. Das wurde nachträglich be— 
Die Stettiner Kaufmannschaft wünschte 2. Januar 1726, daß diese 10/, 
eserten; Kom.eRat Völschow gutachtet dazu, diese würden nur von den zu Lande 
durchgehenden Waren erhoben (Stadt Stettin V, 1, 168 a). 
). Thiede S. 8LIE4.. 
) Reskript an pommersche Kammer, 26. März 1723 (Stadt Stettin V, 4, 116). 
Gesuch an König 2., u. Kgl. Resolution Berlin 16. Juli 1724. (Stadt 
Stettin V, 3, 1199. Auch der Einnehmer zu Oldenburg war, wie gleichzeitig ge⸗ 
lagt wurde, von der Aufhebung des dortigen Lizents nicht benachrichtigt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.