Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Fünfter Teil. 
willigt, auch für Franzwein wurde noch einiges heruntergelassene) Es 
war allerdings den Stettinern noch nicht genug, sie könnten in Berlin 
mit den Hamburgern noch nicht Preis halten, da sie dreimal höhere 
Fracht von Bordeaux zahlen müßten. Auch klagten sie, daß die Bres— 
lauer trotz der Moderation nach Hamburg zögen, und daß der Herings⸗ 
handel nur durch eine weitere Verringerung der Oderzölle zu retablieren 
sei, aber das wurde verweigert, weil es schiene, als werde der Elbkurs 
schon des näheren Weges halber bevorzugt.?) 
Im Eisenhandel behielt Berlin den Zug nach Lübeck, auch zog 
sich der Handel mit schwedischem Eisen und Kupfer merklich von Stettin 
nach Stralsund, das ja als schwedische Stadt darin begünstigt war. 
Daher wurde Lizent und Akzise vom Schiffpfund Eisen um weitere 
9 Gr. herabgesetzt, und alles schwedische Eisen und Kupfer, das nicht 
über preußische Häfen eingeführt wurde, solange mit 250/, impostiert, 
bis Schweden sich zu Erhebung gleich hoher Lizenten und Zölle ent⸗ 
schließen werde. Diese „sehr profitable Entscheidung“ baten die Stettiner 
auch auf andere schwedische, über fremde Häfen einkommende Waren 
auszudehnen, und dem wurde auch gewillfahrt;?) allerdings soll die 
Verordnung nicht ausgeführt und innegehalten worden sein.9) 
Wegen l und Tran klagten die Stettiner, die Tonne sei im 
Zoll von 6 auf 16 Gr. gesetzt, zudem mache selbst der halbe Lizent 
noch 90/, aus. Mit Rücksicht darauf wurde der Zoll auf 6 Gr. 
heruntergesetzt. 
Mit Gewürz- und Materialwaren behaupteten die Stettiner gegen 
die Hamburger nicht aufkommen zu können, selbst als ihnen auch dafür 
die Moderation von Lizent und Handlungsakzise auf die Hälfte an⸗ 
geboten wurde. Ausgenommen seien nur die Waren, die sie direkt 
bon den ost- und westindischen Kompagnien in England and Holland 
und somit im gleichen Preise wie die Hamburger bekämen. Sie wünschten 
3) Kgl. Resol. vom 11. Juni und 10. Juli 1723 (Stadt Stettin V, 1, 106 )) 
) Der Heringszoll zu Schwedt war in der Moderation ausgelassen, weil 
die Frankfurter davon befreit waren, die Stettiner wünschten nun das gleiche, doch 
konnte ihnen das nur für den Fall zugestanden werden, wenn die Kaufleute dar⸗ 
tun könnten, daß er vorher nie gesordert sei (10. Jull). 
).Kgl. Resolutionen vom 11. Juni und 22. Juli 1723 (Ebda.) (tettin, 
Ki⸗A., Commi.⸗S. 38). e— 
4). Bericht der Kolberger Kaufleute 10. Mai 1733.
	        
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