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Anläufe zur Tarifreform in Ostpreußen.
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trage von Berlin) eine abgeänderte Rolle durch die Lizentbedienten
aufgestellt und von der Regierung 2. September einigen Vertretern
von Altstadt und Kneiphof zur Begutachtung zugesandt, ob zum
Besten des Publici und des Königs einiges zu ändern wäre. Da
nun aber die Bürger, wie es später hieß, die moderate und billig—
mäßige Einrichtung des Zolls mit specieusen Vorstellungen schwierig
machten, ließ die Regierung die Sache ruhen.
Sie wurde nach einigen Jahren wieder aufgenommen. Das
General-Finanzdirektorium befahl dem preußischen Lizentdirektorium
unmittelbar, ohne die Regierung hineinzuziehen, eine nach den bis—
herigen Verordnungen abgeänderte Zollrolle, worin auch die Drei—
pölcher in die den fremden Kaufleuten besser bekannten polnischen
Groschen umgerechnet werden sollten, aufzustellen.) Der Tarif—
entwurf sollte mit Kommerzienrat Negelein und einigen fremden
und einheimischen Kaufleuten besprochen, und deren schriftliche Er—
innerungen mit eingesandt werden. Man beabsichtigte auch alle
bisher in Lizentsachen ergangenen Verordnungen hinter dem nenen
Tarif drucken zu lassen, damit die auswärtigen Kaufleute wissen
könnten, wieweit Strafen und Konfiskationen wider Kontravenienten
Statt hätten. Das Lizentdirektorium hielt es zur Zeit, da bei den
noch anhaltenden schweren Konjunkturen die Schiffahrt in großer
Umschränkung gehalten und das Kommerzium sehr bedrückt sei und
fast ganz darniederliege, für bedenklich, eine solche Zollveränderung
vorzunehmen. Auch werde die Abfassung eines wohlüberlegten
Tarifs mit Vergleichung der früheren Taxen und der Danziger und
Rigaer Sätze viel Zeit erfordern.
In der Tat wäre eine neue Tarifierung, wie sie das Lizent—
direktorium im Sinne hatte, verhängnisvoll gewesen. Dieses hielt
nämlich nach wie vor die Moderation von 1691/92 für einen
schweren Fehler, da sie den Zolleinkünften starken Verlust, dem
Handel aber keinen Vorteil gebracht habe, und wollte daher
die viel höhere Taxe von 1665 für die Neuabfassung zugrunde ge—
VY Kgl. Reskript an die Regierung, Potsdam, 16. Mai 1711 (Ausf. gez.
Fr. Wilh., ggez. E. B. v. Kameke, Kbg. 89 a). An die Lizentbedienten war
schon Befehl ergangen.
2) Reskript, 258. März 1716 (Konz. v. Kameke. Gen.⸗Akz.⸗ u. Zoll⸗Dep⸗
Gen. XV, 3, 1, wo auch das Folgende.)