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Fünfter Teil.
Dem Stettiner Kornhandel war mit jener Erlaubnis auch noch
keineswegs völlig geholfen. Er war schon bei dem mäßigen Preise
von 10 Gr. für den Scheffel Roggen und 9 Gr. für Malz unrentabel
wegen der hohen Ausfuhrimposten zu Stettin.) Aber auch die Zufuhr
von außerhalb Pommerns war wegen des Neuen Kornzolls in der
Neumark und der hohen Zölle zu Löcknitz so gut wie gesperrt. Als
ein polnischer Adliger, der Kalischer Kastellan Radczynski, einen Ver—
such machen wollte, 100 Wispel nach Stettin zu verführen, wurde
entschieden,) daß, gleichgültig ob er oder ein Kaufmann das Getreide
hinbringe, der alte und der neue Zoll?) erlegt werden müsse; nur von
der Handlungsakzise müsse der Kastellan frei bleiben. Das lief durch—⸗
aus gegen den Vertrag von Trebisch;c) zudem war es, wie Hille?)
1) Aus Rechnungen für im März 1723 verschifftes Getreide (Tlr. und Gr.):
a) 3 Last Roggen nach Amsterdam, b) 4 Last Roggen, 4 Last Malz nach Karls—
hafen (Stadt Stettin V, J, 196 h:
a
Einkaufspreis (à 30 bezw. 27 Tir.) 90. —
— Messergeld..— 12
Trägergeld..7— 21
Zulage à , Thr.. 1.12
143 Lizent à 1 Thr... 3 —
Agio.. lIOt/
Ungelder .
Fürstenzoll W
Maltergeld.
Assekuranz mit Provision. ..
Sa.: 102. 22 247. 2
Verkaufspreis: 101. 18 179. 16
Also Verlust: 1. 4 67. 10
Nach Schmidt, Geschichte des Handels Stettins, betrugen 1723 die Stettiner
Unkosten pro Last 28/,, Assekuranz Ti,,, Provision */z Tlr. Bis Petersburg. lostete
eine Last 57 Thr. 2 Gr. (darunter 125,, Thir. Fracht), man erhielt dort dafür nur
56 Tlr. 6 Gr.).
2) An die neumärkische Kammer 14. Mai 1724 (A. S. B., Stettin Vorp.
Lizents. 48 1V). J
2) Es machte 27 statt 22/. Zoll vom Wispel, oder zusammen 2139. Tlr.
statt 21 Tir. Gr.
9) Bd. J, S. 160. —
5) 14. Februar 1726. Auch ein Gutachten Uhls vom 9. Oktober 1725
forderte unbedingte Aufhebung dieses Zolls vom polnischen Getreide.
b
(120 — 4 108 -) ⸗ 228 -
22
l. 16
4 —
8 —
1. 4
3. 8