Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Der Handel der Schlesier. 613 
jngen, sie mit einem so erhöhten Schleusengeld zu fassen, daß die 
ẽgalisierung erreicht werde.i) 
Die kurmärkische Kammer aber widerriet derartiges dringend in 
er Minung, durch die höhere Impostierung werde dieser Handel nicht 
Ztetlin zugewandt, sondern ganz verjagt, und die Juchten dann nur 
„on Hamburg zu Land verschickt werden. Denn die Holländer seien 
u sehr überlegen und lieferten trotz der größeren Entfernung die 
ussischen Leder für ganz Deutschland billiger als Königsberg und Stettin, 
a zuweilen wohlfeiler, als sie andere in Petersburg haben könnten, 
veil sie ihre Waren mit großem Vorteil in Rußland absetzen könnten. 
Im Generaldirektorium aber hoffte man viel von der Niederlage, die 
nan in Stettin anzurichten am Werke war, wohin die Moskowiter selbst 
sre russischen und persianischen Waren künftig bringen sollten, und wo 
—V0 
Hegenseite wendete man eine, die viel längere Schiffahrt auf dem Havel⸗ 
Spreclaufe bringe dem Lande viel mehr Vorteil, und es sei doch sehr 
raglich, ob der Gewinn für die Stettiner den Schaden für den Elb— 
iurs ausgleiche, namentlich wenn jene etwa nur Spediteure der Schlesier 
werden sollten. 
Statt der Erhöhung des Schleusengeldes, so war ein nachträglicher 
dorschlag des Generaldirektoriums, könne man zur Egalisierung beider 
hurse die Handlungsakzise den Berliner Spediteurs auferlegen, denen 
bigher der Durchgang frei passiert wurde, während die Handlungsakzise 
bon allen durchgehenden Waren zu Stettin und Frankfurt erlegt werden 
nußte und ebenso zu Königsberg von den Liegern für alle einkommenden 
Varen. Ja im letzten Reskript wurde ausdrücklich befohlen, die Handlungs⸗ 
ctzse solle von allen nach Schlesien gehenden Waren ohne Unterschied, 
oh Spedition oder Eigenhandel, gegeben werden. Schönebeck wandte 
war ein, es habe seinen guten Grund, warum die Berliner Spediteure 
in Unterschied von den Königsbergern und Stettinern keine Akzise zahlten, 
ynn jene seien eben reine Spediteure und nur des Umladens wegen 
iötig diese aber seien Kommissionäre und Zwischen-, auch Eigenhändler. 
da auf die letzte Gegenvorstellung der Kammer vom 16. Mai 1724 
ij Refkripte an die kurmärkische Kammer 3. Januar, 14. Februar, 18. März: 
deldie der Kammer mit Gutachten des Berliner Atzisedirektors Schönebeck 1. Febr., 
men. 16. Mai 1724 (Gen.⸗Dir. Pommern, Neumärkische Zollsachen Nr. 2
	        
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