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Plan, eine Kompagnie könne allerdingsmehr nützen,' weil sie mehr
korce und Kredit habe,“ sich bei wohlfeilen Preisen mit Waren ver⸗
sehen könne, ohne sich um sofortigen Absaß: sorgen zu müssen, und
weil fie die Schädigung durch Privataemulation nicht zu fürchtett habe.
Da sie aber für die Kapitalbeschaffung die Beihilfe des Königs für
unumgänglich hielt, trat man in Berlin diesem Plan gar nicht näher.
Dagegen wurde auf die hierbel neu vorgebrachten Klagen hin
dem Oderhandel eine weitere geringe Erleichterung zu teil, indem
die Stettiner Städtzulage für die von demn Stettiner, Berliner und
Frankfurter Kaufleuten aus- und eingeschifften Waren, soweit sie nicht
in Stettin und Pommern blieben, vom J. FJanuar 1725 an aufgehoben
wurde.i) Die Stettiner Kaufmannschaft wünschte nun aber,?) daß die
neue Zulagsordnung, die in einigen Waren bis 80/, gehe, überhaupt
ganz umgestaltet, und daß von allen Waren nicht mehr als 100 ge⸗
sommen werde. Indessen wurde erst am 291März 1784 vom General⸗
Direktorium entschieden, daß sie revidiert, und ihre Sätze in bessere
Proportion gebracht werden sollten.s) Ferner wollten die Stettiner,
da sie ihre Zulage zum Teil hatten opfern müssen, nun auch in
Frankfurt befreit sein vom Zentnergeld, der doppelten Niederlage, sowie
dem unbilligen und ohne die geringste Leistung geforderten Böttcher⸗
gelde, zumal da die Frankfurter schon die Freiheit vom Schwedter
Zoll voraus hatten. Sie klagten, daß die Frankfurter Kaufleute den
dortigen Umladezwang zu ihrem-Schaden mißbrauchten, die eigenen
Güter vorher sendeten, die ihrigen aber liegen ließen und nicht ordent⸗
lich spedierten. In der Tat waren die Frankfurter Kaufleute, wie sich
das später herausstellte, dem Rezeß und dem freien Vorbeischiffen gar
nicht geneigt .
Auch der früher verhandelte Plan einer Handlungssozietöt unter
den Kaufleuten der drei Städte wurde wieder aufgenommen. Die
neumärkische Kammer regte es an, damit, die Kaufleute den sschlesischen
Warenhandel. der ihre Türen vorbei in ihrem Gefichte von Fremden
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) Reskript vom 11. Dezember 1724 (Ausf. iggz. Grumbkow, Creutz), be⸗
stätigt 10. Februar 17285. ,
29 Vorstellung vom 4. Januar 1725353.
8) Stettin, Vorp. Licents. 48 IV. 2 ια 1313837