Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Plan, eine Kompagnie könne allerdingsmehr nützen,' weil sie mehr 
korce und Kredit habe,“ sich bei wohlfeilen Preisen mit Waren ver⸗ 
sehen könne, ohne sich um sofortigen Absaß: sorgen zu müssen, und 
weil fie die Schädigung durch Privataemulation nicht zu fürchtett habe. 
Da sie aber für die Kapitalbeschaffung die Beihilfe des Königs für 
unumgänglich hielt, trat man in Berlin diesem Plan gar nicht näher. 
Dagegen wurde auf die hierbel neu vorgebrachten Klagen hin 
dem Oderhandel eine weitere geringe Erleichterung zu teil, indem 
die Stettiner Städtzulage für die von demn Stettiner, Berliner und 
Frankfurter Kaufleuten aus- und eingeschifften Waren, soweit sie nicht 
in Stettin und Pommern blieben, vom J. FJanuar 1725 an aufgehoben 
wurde.i) Die Stettiner Kaufmannschaft wünschte nun aber,?) daß die 
neue Zulagsordnung, die in einigen Waren bis 80/, gehe, überhaupt 
ganz umgestaltet, und daß von allen Waren nicht mehr als 100 ge⸗ 
sommen werde. Indessen wurde erst am 291März 1784 vom General⸗ 
Direktorium entschieden, daß sie revidiert, und ihre Sätze in bessere 
Proportion gebracht werden sollten.s) Ferner wollten die Stettiner, 
da sie ihre Zulage zum Teil hatten opfern müssen, nun auch in 
Frankfurt befreit sein vom Zentnergeld, der doppelten Niederlage, sowie 
dem unbilligen und ohne die geringste Leistung geforderten Böttcher⸗ 
gelde, zumal da die Frankfurter schon die Freiheit vom Schwedter 
Zoll voraus hatten. Sie klagten, daß die Frankfurter Kaufleute den 
dortigen Umladezwang zu ihrem-Schaden mißbrauchten, die eigenen 
Güter vorher sendeten, die ihrigen aber liegen ließen und nicht ordent⸗ 
lich spedierten. In der Tat waren die Frankfurter Kaufleute, wie sich 
das später herausstellte, dem Rezeß und dem freien Vorbeischiffen gar 
nicht geneigt . 
Auch der früher verhandelte Plan einer Handlungssozietöt unter 
den Kaufleuten der drei Städte wurde wieder aufgenommen. Die 
neumärkische Kammer regte es an, damit, die Kaufleute den sschlesischen 
Warenhandel. der ihre Türen vorbei in ihrem Gefichte von Fremden 
— 2 a jt —V 
) Reskript vom 11. Dezember 1724 (Ausf. iggz. Grumbkow, Creutz), be⸗ 
stätigt 10. Februar 17285. , 
29 Vorstellung vom 4. Januar 1725353. 
8) Stettin, Vorp. Licents. 48 IV. 2 ια 1313837
	        
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