Weitere Bemühungen um den Oderhandel. 617.
getrieben werde, künftig auf eigene Rechnung betreiben könnten. Sie
fügte eine ausführliche und beachtenswerte Denkschrift bei über die
hage des inländischen Handels und die Vorschläge für seine Besserung.).
Es erging darauf nach Stettin der Befehl, die dortigen Kaufleute
bestens dahin zu animieren, daß sie auf den schlesischen Handel und die
Errichtung einer Handlungssozietät mit den Berliner und Frankfurter
Naufleuten mehrere Reflexion machen möchten.)
Auf diese Aufforderung und auch weiterhin wurde in Stettin
wieder viel über die so oft besprochenen Dinge verhandelt, ohne daß
neue Gesichtspunkte zu Tage kamen.s) Die Kaufleute klagten vor
allem, daß der Handel zu sehr beschränkt und noch immer zu hoch
impostiert sei, es müsse ihnen ermöglicht werden, ihn mit Profit zu
treiben und gegen andere damit aufzukommen. Wenn aber ein blühender
Handelszweig, wie der mit Boysalz, einfach verboten werde, müßten
die Kaufleute gänzlich deroutiert werden, das werde in vielen saeculis
nicht zu verwinden sein. Von Kompagnien hielten sie wenig und
erachteten für nötig, daß der König durch Privilegien dazu animiere.
Schließlich ergab sich als das dringlichste das auch von den Beamten
geteilte Verlangen, daß entweder den Breslauern und Hamburgern der
handel durch den Neuen Graben durch Auflagen erschwert oder gar
verboten werde,e) oder daß zum wenigsten die Stettiner ihnen in der
Verzollung der Waren en gros und faßweise gleichgestellt würden.
Aber das erstere war undurchführbar, es hätte den Handelskrieg
mit Schlesien und dem Kaiser bedeutet, und die gewünschte Verzollungs⸗
ij Küstrin, 2. Januar 1725. Die Denlschrift s. Ztschr. für Preußische Ge—
schichte XX, S. 71-77.
2) Restript an die pommersche Kammer, Berlin 6. Januar 1725 (R. 19 n. 4).
9) Vorstellung der Kaufleute vom 831. Januar und 4. Oktober, Gutachten
Uhls 9. Oktober, Vorstellung des Stettiner Magistrats p. 29. November 1725
Stettin Kriegsarchiv, Commere.⸗«S. 15; Stadt Stettin V, 1, 154 a).
) Der Frankfurter Steuerrat hatte am 16. Mai 1719 vorgeschlagen, das
Frankfurter Stapelrecht der drei Sonnenscheine für den Neuen Grabenkurs wieder⸗
herzustellen, und zwar nach Müllrose zu legen, wo der König zugleich die Kon⸗
umtionsakzise genösse (Stadt Frankfurt III, 162, 10); doch sollte es nicht dahin
ausgedehnt werden, daß die Schlesier und Hamburger nur durch der Frankfurter
hand miteinander handeln könnten. Aber eben dies forderte das Gutachten Uhls
vom 9. Oltober 1725, wogegen für den Handel der Stettiner mit Schlesien das
dranlfurter Niederlagsrecht aufzuheben wäre.